Amtsgericht: Angeklagter leistet Beihilfe zum Drogenhandel

VS-Schwenningen. Weil er einem Dealer seine Wohnung in Schwenningen für das Abpacken von 80 Kilogramm Marihuana zur Verfügung gestellt hatte, musste sich ein 34-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

Auffällig auf den Vorfall im September 2018 wurde die Polizei laut einem Kriminalkommissar durch einen Zeugen, der beobachtet hatte, wie der vermeintliche Dealer mit einer Waffe in dem besagten Haus hantierte. Daraufhin fuhren die Beamten zu der Wohnung des Angeklagten und nahmen den Dealer fest. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 34-Jährigen wurden 80 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Eine geringe Menge davon besaß der Angeklagte für den Eigenkonsum, des Weiteren fanden die Beamten zwei Marihuana-Pflanzen. Bereits bei der Durchsuchung sei der Angeklagte aussagebereit gewesen, so der Beamte. Der Staatsanwalt legte dem Angeklagten die Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte, der aufgrund einer versäumten Meldevorladung die vergangen drei Monate in Untersuchungshaft saß, geständig. Er räumte ein, seine Wohnung für das Abpacken der Drogen zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Drogengeschichte des Angeklagten nahm schon früh seinen Lauf. Bereits mit 13 Jahren hatte er das erste Mal Alkohol, Cannabis und Ecstasy konsumiert, drei Jahre später kam der Konsum von Kokain und Heroin hinzu. "Ich wollte es einfach ausprobieren und bin neugierig gewesen", gab er vor Gericht an. Nicht lange habe es gedauert bis er abhängig wurde, nach mehreren Therapien wurde er immer wieder rückfällig. Zeitweise sei er sogar aus Eigenschutzgründen in eine geschlossenen Unterbringung gekommen. Auch kurz vor seiner Inhaftierung habe er wieder zu Heroin gegriffen.

Eine Berufsausbildung habe der 34-Jährige vor Jahren zwar angefangen, jedoch nicht abgeschlossen. Mittlerweile sei er zu 100 Prozent erwerbsunfähig. Zu schaffen machen ihm unter anderem die Spätfolgen seines langjährigen Heroinkonsums.

Straffällig ist der Angeklagte auch schon in der Vergangenheit geworden, kann aber auch einen beinahe zehnjährigen Zeitraum vorweisen, indem er sich nichts zu Schulden kommen lassen hatte. In dieser Zeit habe er in einer betreuten Wohneinrichtung gewohnt, wo er auch jetzt wieder unterkommen möchte. "Ich war auf einem ziemlich guten Weg und bin runter von der Straße", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Viele der begangenen Straftaten würden mit seiner Drogenabhängigkeit zusammenhängen.

Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Darüber hinaus verpflichtete er den Angeklagten, sich in eine ambulante Drogentherapie zu begeben, seinen geänderten Wohnsitz unverzüglich dem Gericht mitzuteilen und an einem Substitutionsprogramm teilzunehmen. "Sie müssen schauen, dass sie von dem Zeug wegkommen, sonst werden sie nicht mehr lange auf dieser Erde sein", sprach der Richter dem Angeklagten abschließend ins Gewissen.