Prozess: 29-Jähriger bekommt zwei Jahre auf Bewährung

VS-Villingen. Nach Überzeugung des Villinger Schöffengerichts hat ein 29-Jähriger seine ehemalige Verlobte geschlagen, gewürgt und vergewaltigt. Der Mann verneint dies und bekräftigte nun vor Justitia: "So etwas würde ich nie tun."

Laut bisherigen Ermittlungen drängte der Angeklagte die Frau vom Flur eines Villinger Mehrfamilienhauses zurück in deren Schlafzimmer und verging sich an ihr. Ejakuliert habe er schließlich ins Gesicht der Klägerin, eine verlässliche DNA-Spur wurde nicht gefunden.

Offenbar wurde das mutmaßliche Opfer beim Vorfall auch schwer gewürgt, eine Zeugin vernahm ein durch die Wohnungstür dringendes Röcheln.

Er bringt Bekannten als Täter ins Spiel

Den Unschuldsbeteuerungen wollte das Gericht im Hauptverfahren nicht folgen. Zuvor hatte der 29-Jährige einen Bekannten als eventuellen Täter ins Spiel gebracht. Eine Zeugin sah einen jüngeren Mann das Treppenhaus herunterkommen, vor dem Haus habe dieser zum Handy gegriffen. "Im Anschluss daran wurde es in der Wohnung der Frau laut, einige Gegenstände fielen um. Ich hörte eine schwer nach Atem ringende Person", gab die Zeugin zu Protokoll.

Den Schilderungen des Angeklagten folgte seine ehemalige Verlobte kopfschüttelnd und wiederholt tränenerfüllt.

Die Verhandlungsführung wurde durch die mangelhaften Deutschkenntnisse des Mannes erschwert. "Meine frühere Verlobte war damals über längere Zeit stark irritiert, psychisch angeschlagen. Ich bin nicht der Täter! In der Wohnung habe ich mich zu ihr gesetzt und gefragt was vorgefallen sei. Sie sagte mir dann, sie sei gerade vergewaltigt worden. Nein, damals waren wir noch nicht getrennt", so der 29-Jährige.

Zurückliegend war der Angeklagte wegen eines Sorgerechts- und Unterhaltsstreits mit seiner früheren Ehefrau seinerseits angeschlagen und vorübergehend in Behandlung. Seine Ex-Verlobte hat mit einem anderen Mann zwei Kinder.

Vor der Hauptverhandlung saß der 29-Jährige vier Monate in Untersuchungshaft. Nun lastet eine lange Bewährungsstrafe auf ihm.

Richter Christian Bäumler und seine Schöffen sprachen eine zweijährige Haftstrafe aus. Diese ist vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte darf sich seiner früheren Verlobten nicht mehr nähern und muss zudem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.