Beim VfB Stuttgart bewegt die heikle Frage die Gemüter, ob der gewählte Präsident zugleich dem Aufsichtsrat der AG vorstehen sollte. Wir blicken auf die Situation bei den anderen Clubs der Fußball-Bundesliga.
Noch in dieser Woche droht Claus Vogt die Abwahl. Der Präsident des VfB Stuttgart fungiert bekanntlich zugleich als Aufsichtsratsvorsitzender der VfB Fußball AG. Nach dem Willen des neuen Investors Porsche soll sich das Kontrollgremium des Bundesligisten aber neu aufstellen – ohne Vogt an der Spitze.
Es droht ein neuer Machtkampf, und unter den organisierten Fans wäre der Aufschrei groß. Beim 2:0 gegen Union Berlin war auf einem Spruchband in der Cannstatter Kurve zu lesen: „Meschke und Co. in die Schranken weisen – der AR-Vorsitz bleibt beim e. V.-Präsidenten!“ Als problematisch erweist sich der Umstand, dass bei der 2017 erfolgten Ausgliederung kein Passus im Vertragswerk festgehalten wurde, der diese Doppelfunktion garantiert. Dass der Präsident zugleich dem Aufsichtsrat der AG vorsteht, war allenfalls ein mündliches Versprechen des damaligen Präsidenten Wolfgang Dietrich an die Fans und Mitglieder.
Nirgendwo ist der Aufsichtsrat größer als beim VfB Stuttgart
Der Ärger folgt nun mit einigen Jahren Verspätung. Mit Blick auf die Situation bei den anderen Vertretern der Fußball-Bundesliga relativiert sich die Aufregung aber vielleicht ein wenig. Dass das von den Mitgliedern bestimmte Vereinsoberhaupt zugleich dem Kontrollgremium der Profifußballsparte vorsteht, wichtige Entscheidungen also maßgeblich beeinflussen kann, ist nämlich nur bei drei Vereinen gegeben: Beim FC Bayern München in Person von Herbert Hainer, beim SV Werder Bremen durch Hubertus Hess-Grunewald sowie beim VfL Bochum mit Hans-Peter Villis. Kölns Präsident Werner Wolf ist stellvertretender Aufsichtsratschef. Überall sonst sind die Ämter getrennt oder gar nicht erst vorhanden. In Leipzig oder Hoffenheim gibt es keinen Aufsichtsrat. Bei anderen Clubs wie dem VfL Wolfsburg besteht das Gremium fast ausschließlich aus Vertretern des Mutterkonzerns VW.
Der VfL Wolfsburg verfügt als einziger Club über einen Aufsichtsrat mit elf Mitgliedern. Jene Größe, auf die auch der VfB Stuttgart sein Gremium nun ausgeweitet hat (von vormals neun Aufsichtsräten). Sieben davon wurden vom e.V. entsandt. Alle anderen Bundesliga-Vereine und Kapitalgesellschaften kommen auf eine Anzahl von drei bis maximal neun Mitglieder.