Vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein Mann wegen Schizophrenie freigesprochen. Foto: dpa

Weil er seinen Vater mit einem Messer ermordet haben soll, stand ein 21-jähriger Mann in Stuttgart vor Gericht. Jetzt ist er wegen des Verdachts auf Geisteskrankheit freigesprochen worden.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat einen 21-Jährigen wegen einer Geisteskrankheit vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Gericht ordnete bei der Urteilsverkündung am Mittwoch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Sohn eines 50-Jährigen hatte zu Prozessbeginn am Montag vergangener Woche gestanden, seinen Vater im Dezember vergangenen Jahres in Wendlingen (Kreis Esslingen) lebensgefährlich mit einem Messer verletzt zu haben. Er habe zum Zeitpunkt der Tat eine Stimme gehört, die ihm befahl, mehrmals auf seinen schlafenden Vater einzustechen.

Für die Tag habe es kein erkennbares Motiv gegeben, sagte der Richter. Der Mann leide an einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie. Diese äußere sich durch einen deutlichen schulischen Leistungsknick, geminderten Elan sowie Selbstmordgedanken. Der Sohn habe sich selbst während der Tat aufgrund der Psychose nicht steuern können, sagte der Richter. Nach Aussagen der Ermittler hatte der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung mehrmals auf seinen auf dem Sofa liegenden Vater eingestochen. „Tu es!“ soll ihm eine Stimme befohlen haben, sagte der Angeklagte. Dem Vater gelang es schließlich, seinem Sohn das Messer zu entreißen. Der 21-Jährige bat seine Schwester, die Polizei zu rufen. Die Beamten nahmen ihn am Tatort fest. Er leistete keinen Widerstand.

Dem Vater geht es mittlerweile wieder besser. Die Mutter des Angeklagten leidet nach eigener Aussage seit zehn Jahren an Depressionen. Dass der Sohn auch krank sein könnte, sei weder ihr noch der Familie aufgefallen. Der Sohn hatte 2014 die zwölfte Klasse abgebrochen und war vergeblich auf Jobsuche. Ansonsten seien die Familienverhältnisse in Ordnung gewesen.