Ein 45-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht wegen versuchter Vergewaltigung an seiner Ex-Partnerin verantworten. Foto: Marc Eich

Wegen versuchter Vergewaltigung musste sich ein 45-Jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Villingen-Schwenningen verantworten. Hinter den Türen wurde ein Deal ausgehandelt – um in erster Linie die Geschädigte zu schützen.

Es ist eine grausame Szene, die der Staatsanwalt dem 45-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht in Villingen-Schwenningen zur Last legt. Er soll seine Ex-Partnerin monatelang nachgestellt haben und schließlich versucht haben, sie zu vergewaltigen.

 

Der Mann mit italienischer Staatsangehörigkeit ist nach eigenen Angaben in Nordmazedonien geboren, Vater von fünf Kindern und seit 2016 in Deutschland. Seit Anfang des Jahres befindet er sich in Haft.

Tatvorwurf Im Oktober 2021 haben sich der Angeklagte und die Geschädigte in einem Restaurant in Pfohren kennengelernt. Es folgte eine sechswöchige Beziehung, die die Frau kurze Zeit später allerdings wieder beendete. Der 45-Jährige konnte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren – und stellte seiner Ex-Partnerin nach. Dabei soll er eine App auf dem Handy der Frau installiert haben, um sie entsprechend orten zu können.

Mit 13 Facebook-Accounts suchte er sie heim

Die Situation eskalierte zunehmend – der Angeklagte suchte laut Staatsanwalt die Ex-Partnerin auch in ihrer Wohnung in Schwenningen heim und ging sie körperlich an. Anschließend folgten weitere Bedrohungen, 13 Facebook-Accounts legte er sich an, um die Frau zu kontaktieren. Er habe gedroht, ihr Gesicht mit Säure zu übergießen und sie gar umbringen zu wollen. Es fielen Aussagen wie „Du wirst sterben“ oder „Ich werde auf deine Leiche spucken“.

Die Frau habe sich in Villingen-Schwenningen nicht mehr sicher gefühlt, so dass sie kurzzeitig sogar das Land verließ und nach Italien flüchtete, schilderte der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Nach ihrer Rückkehr spitzte sich die Situation zwischen den Ex-Partnern zu.

Ihr wurden die Kleider vom Leib gerissen

Der 45-Jährige habe ihr vorgespielt, sich mit ihr aussprechen zu wollen und sie in Schwenningen aufgesucht. Doch die Situation eskalierte. Der Mann habe die Frau mit einem Küchenmesser bedroht, ihr die Kleider vom Leib gerissen, in die Dusche gedrängt und seine eigene Hose aufgeknöpft. Die Frau konnte ans Fenster flüchten und um Hilfe schreien. Daraufhin habe der Mann von ihr abgelassen und es konnte schlimmeres verhindert werden.

Verständigung In der Hauptverhandlung einigten sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten in einer Verständigung über den Strafrahmen. „Das Gericht wollte eine Vernehmung der Geschädigten unbedingt vermeiden“, erläuterte Richter Christian Bäumler die Hintergründe. Dies konnte durch die Verständigung gewährleistet werden, setzte aber ein Geständnis des Angeklagten voraus.

Geständnis Über seinen Verteidiger räumte der Angeklagte alle vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein. Durch die Aussagen einer Kriminalhauptkommissarin, die an den Ermittlung maßgeblich beteiligt war, konnte das Geständnis überprüft werden. „Die Geschädigte hatte Angst um ihr Leben“, schilderte die Beamte ihren Eindruck von der Frau vor Gericht.

Plädoyers Auch der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer auf die psychischen Folgen für die Frau. So verweigerte sie sogar bei der Hauptverhandlung den Gerichtssaal zu betreten, um dem Angeklagten nicht gegenüber treten zu müssen.

Ein Eifersuchtsdrama?

Die Beziehung zwischen den beiden Ex-Partnern habe sich zu einem Eifersuchtsdrama hochgeschaukelt und sei so eskaliert, „wie es niemals sein darf“, betonte der Staatsanwalt. Zu Gute legte er dem Angeklagten sein Geständnis. Die versuchte Vergewaltigung sei die erste größere Auffälligkeit gewesen, bisher sei der Mann nur wegen Schwarzfahren strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Zusätzlich soll dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden.

Auch der Verteidiger verwies darauf, dass beim Angeklagten keine kriminelle Karriere vorliege und ihn die Zeit in Haft erzogen habe. Die Strafe sei zur Bewährung auszusetzen, die Höhe der Strafe legte er ins Ermessen des Gerichts.

Urteil Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung, Nachstellung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss der 45-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.