Auf einem Teilstück der Zimmerner Hauptstraße hält die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vertretbar. Foto: Weisser

Neuralgische Verkehrspunkte gibt es in der Gesamtgemeinde Zimmern etliche. Mit Hilfe eines Lärmaktionsplans will die Gemeinde Zimmern gegen die Verkehrsbelästigungen vorgehen.

Zimmern - Das Ziel: Die Anwohner sollen noch mehr geschützt werden. Neben der Lärmschutzaktion gibt es dazu eine Verkehrsschau. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist diese in den Kommunen in regelmäßigem Turnus abzuhalten. An der Vorort-Besichtigung nehmen Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbauamts und der Polizei teil.

In der Gemeinde Zimmern wurden zuletzt anfangs November mehrere Straßenabschnitte unter die Lupe genommen. Das Ergebnis dieser Besichtigung wurde den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung vorgestellt. Erfreulich aus Sicht der Gemeinde: Auf Basis des Lärmaktionsplans kann sich die Straßenverkehrsbehörde auf einer Teilstrecke der Zimmerner Hauptstraße – vom Kreisverkehr bei der Abzweigung nach Horgen bis zur Abzweigung Flözlinger-Straße – eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorstellen. Dies gilt auch für einen kleineren Abschnitt der Horgener-Straße – und zwar vom Kreisverkehr bis zum Gebäude mit der Hausnummer acht.

Tiefgarage: Sicht bei Ausfahrt eingeschränkt

Eine weitere Baustelle ist die Tiefgaragenausfahrt beim neuen Gebäude in der Hauptstraße 12 in der Ortsmitte. Die Ausfahrt befindet sich direkt neben dem Gebäude, das an den Gehweg grenzt. Die Sicht bei der Ausfahrt sei eingeschränkt, was bereits in einer der vergangenen Ratssitzungen moniert worden. Die Lösung der Straßenverkehrsbehörde: Eine Verschwenkung der Ausfahrt solle die Situation entschärfen – ein Gespräch mit dem Bauherrn wurde vorgeschlagen. Aber: Diese Lösung würde voraussichtlich einen Stellplatz kosten. Der Eigentümer sei informiert worden, die Antwort stehe noch aus.

Enttäuscht war man im Gremium, dass eine Tempo-20-Zone zwischen den beiden Kreisverkehren in der Hauptstraße bisher abgelehnt wird. In der Horgener Niedereschacherstraße hat die Gemeinde beantragt, den Verkehrsversuch mit Tempo-30 auf Dauer anzuordnen. Von Anwohnerseite sei der Wunsch gekommen, auch im Bereich der Eschachbrücke die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Die Betroffenheit durch den Lärm reiche nach neuesten Erkenntnissen dort aber nicht aus, verkündete die Verwaltung.