Wer hat Vorfahrt? Es gilt „rechts vor links“. Foto: Riesterer

Eine durchaus skurrile Situation ergibt sich häufig bei einer Straßenkreuzung der Innenstadt von Schramberg.

Viele Verkehrsteilnehmer handeln dort allem Anschein nach zwar nicht gemäß der geltenden Regeln – das zieht jedoch offenbar auch keine Folgen nach sich.

Die Rede ist von der Kreuzung der Anliegerstraße „Am Brestenberg“ und der Hauptstraße auf Höhe des Hotel Gasthofs Hirsch: Eine Anliegerin berichtet unserer Redaktion, dass dort zwar „rechts vor links“ gelte, sich aber kaum jemand daran halte. Sie habe sich angewöhnt, die von der unteren Hauptstraße her kommenden Autofahrer lieber vorzulassen – weil die meisten die Vorfahrt der vom Brestenberg her Kommenden nicht erkennen.

Fast immer falsch

In der Tat suggeriert vor Ort eine Kopfsteinpflaster-Reihe entlang der Hauptstraße, dass auf dieser Vorfahrt gelten könnte. Das wurde durch neuliche Asphaltarbeiten verstärkt, weil sie sich nun optisch noch mehr von der Fahrbahn abhebt. Und in der Tat beobachtet unsere Redaktion über einige Tage hinweg elf Situationen, in denen von beiden Richtungen jeweils ein Auto kam: Zehn Mal fuhr das Hauptstraßen-Auto weiter, das Brestenberg-Auto musste anhalten.

Als 30er-Zone beschildert

Nun sind elf Beobachtungen noch lange keine empirische Studie – und auch der „Ärger“ der vom Brestenberg her kommenden Fahrer hielt sich allem Augenschein nach in Grenzen. Doch Vorfahrt hätten sie theoretisch gehabt: „In der unteren Hauptstraße ist der Beginn der Tempo 30-Zone nach der Einmündung zum Parkhaus vor dem Gebäude Am Schlößle 4 beschildert. In Tempo 30-Zonen gilt generell rechts vor links. Daher haben die aus Richtung Am Brestenberg in Fahrtrichtung Hauptstraße einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt“, bestätigt Cornelia Penning, Abteilungsleiterin Straßenverkehr der Stadt.

Kein Handlungsbedarf

Eine Tempo 30-Zone, führt sie weiter aus, sei dadurch gekennzeichnet, dass sie lediglich am Beginn und am Ende beschildert ist. „Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die innerhalb dieses Gebietes liegen. An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt.“

Die vorhandene Beschilderung sei entsprechend der Straßenverkehrsordnung vollständig, so dass dort keine Änderung notwendig sei. Zumal Unfälle an dieser Stelle nicht bekannt seien. „Eine Gefahrenstelle wird in diesem Bereich nicht wahrgenommen“, sieht die Stadt demzufolge auch keinen Handlungsbedarf.

Nun, falls es doch einmal ein Anlieger vom Brestenberg „durchzieht“ und es zu einem Zusammenstoß kommen sollte, kann zumindest niemand mehr sagen, dass es nicht in der Zeitung gestanden hätte.