Der Frust bei manch einem Bürger ist groß, wenn er in Deißlingen unachtsam auf den Fußgängerwegen abgestellten E-Scooter sieht. Was kann man tun, um gegen die Falschparker vorzugehen? Bürgermeister Ralf Ulbrich hat einen klaren Plan.
Will man an dem einen oder anderen Bürgersteigen in Deißlingen entlang, stößt man dort unversehens auf einen auf dem Weg abgestellten E-Scooter. Das sorgt bei einigen Anwohnern für Unmut. Seit dem 19. Mai findet dort nämlich die sechsmonatige Testphase mit den Fahrzeugen statt.
Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert Bürgermeister Ralf Ulbrich, dass rund 20 der elektrischen Roller des Anbieters Zeus in der Gemeinde im Einsatz seien.
„Im Großen und Ganzen sind die Erfahrungen bislang gut“, äußert er sich über die Nutzung der Gefährte. Allerdings komme es in Einzelfällen tatsächlich vor, dass Scooter tage- oder auch wochenlang dort abgestellt würden, wo sie nicht hingehören.
Verstöße an den Betreiber melden
Sein Eindruck sei allerdings der, dass der Fußgängerverkehr dadurch nicht beeinträchtigt werde. Sollte dies doch einmal der Fall sein, bestünde zur kurzfristigen Lösung die Möglichkeit, das entsprechende Gefährt einfach einige Zentimeter zur Seite zu stellen. So könnten Passanten meist gut daran vorbeikommen.
Komme es jedoch zu eklatanten Verstößen, melde die Gemeinde diese Vorfälle an den Betreiber. „Das kann jeder Bürger ebenfalls machen“, lautet Ulbrichs Appell an die Bevölkerung. So hofft er, dass Falschparker zur Räson gebracht werden.
Wer einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen begangen hat, kann dank des Systems gut zugeordnet werden. Zur Benutzung der E-Scooter benötigt man nämlich die kostenlos herunterladbare „Zeus“-App. Dort sind die persönlichen Daten und eine Bankverbindung zu hinterlegen. Bei jeder Abmeldung muss der Scooter an dem Ort fotografiert werden, an dem er abgestellt wurde. Bei Verstößen drohen ein Verwarngeld und eine Sperrung des Nutzers.
Nico Reitemeier von Zeus Scooters erklärt, dass seitens des Unternehmens bisher acht Verwarnungen und zwei vorübergehende Sperrungen wegen falsch abgestellter E-Scooters ausgesprochen worden seien.
Gemeinde hat eigene Parkzonen
Laut Bürgermeister Ulbrich müsse niemand seinen E-Scooter auf Gehwegen oder an anderen unpassenden Stellen abstellen. „Es gibt bereits eingerichtete Parkzonen, in denen ein Rabatt gilt, wenn der Roller dort abgestellt wird“, erklärt der Bürgermeister.
Diese seien an frequentierten und zentralen Plätzen in der Gemeinde eingerichtet worden. Dabei handele es sich um ein Freefloating System, führt Reitemeier aus. „Die Bonuszonen werden von den Nutzern positiv angenommen“, so der Kundendienstmitarbeiter.
Außer in Deißlingen sind Zeus-Scooter in Baden-Württemberg auch in Göppingen, Heidelberg, Heilbronn, Konstanz, Ludwigsburg, Neckarsulm, Pforzheim, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Tübingen, Villingen-Schwenningen und Wiesloch unterwegs.
Wer eine Fernreise unternimmt, kann sie sogar in Kuala Lumpur, der Hauptstadt von Malaysia, antreffen.