Nachdem er der Polizei am Montagabend eine Verfolgungsfahrt von Kehl bis Kappel-Grafenhausen lieferte, befindet sich ein 44-jähriger Mann nun in Haft. Foto: Gradt/Fotolia

Der 44-Jährige, der der Polizei am Montag eine Verfolgungsjagd von Kehl bis Kappel-Grafenhausen geliefert hat, ist in Haft. Der unfreiwillige Passagier des Fluchtwagens – ein elfjähriges Mädchen – wird ärztlich behandelt.

Das Geschehen erzählt sich, wie die Handlung eines Action-Films: Ein 44-jähriger Mann stahl laut Polizei am Montagnachmittag in Kehl ein Auto und fuhr in Richtung Frankreich davon – mit der elfjährigen Tochter der Eigentümerin auf dem Rücksitz. Die hatte zuvor ihren Wagen auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellt, um Besorgungen zu erledigen. Den Schlüssel hatte sie stecken lassen. Nach einer wilden Verfolgungsjagd über Frankreich zurück nach Deutschland gelang es der alarmierten Polizei, den Flüchtigen in Kappel-Grafenhausen zu stellen und festzunehmen.

Mädchen befindet sich in ärztlicher Behandlung

Zunächst waren nicht viele Details bekannt. Bei dem 44-Jährigen handele es sich um einen in Frankreich gemeldeten „amtsbekannten“ Mann, teilte die Polizei am Montagabend mit. Er stand mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Am Dienstagabend veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Einzelheiten: Das elfjährige Mädchen sei inzwischen in ärztlicher Behandlung. „Es dürfte durch die rasante Flucht und den damit einhergehenden Verkehrsunfällen Verletzungen davongetragen haben“, heißt es in der Mitteilung.

Der 44-jährige Mann wurde am Dienstagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl wegen einer ganzen Reihe von Vorwürfen beantragt. Er steht demnach unter dem dringenden Tatverdacht der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen, mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit weiteren Verkehrsdelikten.

Der Richter erließ am Dienstagabend antragsgemäß Haftbefehl, wonach der 44-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft gehe von Fluchtgefahr aus, erläuterte der leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion.

Beschuldigter äußert sich, Details bleiben vorerst geheim

Der Beschuldigte habe „teilweise Angaben gemacht“, genaueres verrät die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. „Zu den Inhalten soll aus Ermittlungsgründen derzeit noch nichts berichtet werden“, so Schäfer. Ob dem Mann bewusst war, dass ein Kind auf dem Rücksitz des Wagens saß als er davonfuhr, bleibt damit vorerst noch unklar.

Der Mutter der Elfjährigen könnte im Nachgang des Alptraumerlebnisses ebenfalls noch Ungemach drohen. „Wie das Verhalten der Mutter zu bewerten ist, wird geprüft“, erklärt der leitende Oberstaatsanwalt Schäfer gegenüber unserer Redaktion.

Auch zur Flucht des 44-Jährigen äußerte sich die Polizei nun detaillierter: Die führte über Frankreich, die Rheinbrücke bei Altenheim und die Autobahn bis in die südliche Ortenau. Mehrere Streifen waren dem Flüchtigen auf den Versen. Auch der Vater der Elfjährigen setzte dem gestohlenen Fahrzeug nach und hielt parallel Kontakt zur Polizei.

44-Jähriger baut auf der Flucht mehrere Unfälle

Auf der Autobahn sei es mehrfach zu gefährlichen Manövern des Flüchtigen gekommen. Drei mal soll es auf der Flucht gekracht haben, so die Polizei. Zwei Unfälle hätten sich in Kappel-Grafenhausen und einer in Rust ereignet. So krachte das Fluchtfahrzeug gegen 15.40 Uhr in der Rheinstraße in Kappel-Grafenhausen seitlich gegen ein Auto.

Daraufhin touchierte es in Rust in der Austraße in einer Kurve einen weiteren Wagen. Gegen 15.55 Uhr befuhr der Flüchtige die L 103 und überholte mehrere Fahrzeuge. Beim Einscheren soll er ein weiteres Auto beschädigt haben. Außenstehende wurden verletzt, so die Polizei. Der Gesamtschaden wird auf rund 15 500 Euro geschätzt.

Letztlich war das Fluchtfahrzeug aufgrund der Unfälle nicht mehr fahrbereit – ein Reifen war geplatzt – und der Flüchtige ließ sich widerstandslos festnehmen.

Das sagt das Gesetz

Freiheitsberaubung gemäß sei gemäß Strafgesetzbuchs im Regelfall mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, erläutert der Leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer auf Anfrage unserer Redaktion. Wenn die Freiheitsberaubung länger als eine Woche dauert oder eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht wird, drohe eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.