Ein wohnsitzloser Mann musste sich vor dem Rottenburger Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten, denn er war nachts trotz Ausgangssperre noch unterwegs. Foto: Baum

Es klingt so einfach: Diesen Winter galt coronabedingt eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr, zu diesem Zeitpunkt musste jeder zu Hause sein und durfte bis 5 Uhr das Haus nicht verlassen. Auch am bitterkalten 6. Januar, dem Dreikönigstag, galt diese Ausgangssperre. Ohne triftigen Grund durfte man sich damals nach 20 Uhr nicht im öffentlichen Raum aufhalten.

Rottenburg - Doch in diesem Fall vor dem Rottenburger Amtsgericht, war die Geschichte, dann doch etwas komplizierter: Ein wohnsitzloser Mann kam mit der Polizei in Konflikt, gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Der Mann erklärte bei der Verhandlung am Freitag, dass er bereits mehrfach bei der Stadt nach einer Unterkunft gefragt habe, doch bislang konnte ihm kein Zimmer gegeben werden. Er schlägt sich durch, indem er bei Freunden übernachtet – "mal hier, mal da". Er sucht derzeit händeringend eine Mietwohnung, da er seine ehemalige Wohnung seiner Ex-Partnerin überlassen hatte. Seither ist er ohne festen Wohnsitz.

Der Beschuldigte erinnerte sich bei der Verhandlung, dass es in der Nacht vom 6. Januar sehr kalt gewesen sei. Im Auto eines Freundes war er auf dem Weg zu einem Freund, bei dem er übernachten konnte. Da dies nach 21 Uhr gewesen war, wurde der Wagen von einer Polizeistreife angehalten. Zunächst verweigerten die Insassen des Fahrzeuges die Herausgabe ihrer Ausweisdokumente. Als eine zweite Streife eintraf, habe sich die Lage entspannt, so ein Polizeimeister, der vor Gericht als Zeuge aussagte. Nun hatte jeder der Auto-Insassen auch einen polizeilichen Ansprechpartner, und die Lage war schnell geklärt.

Der Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz steht im Raum. Dies konnte Richterin Jenny Wienert nicht von der Hand weisen und sie erklärte, dass die Geldbuße in Höhe von 100 Euro zu zahlen sei. Der Beschuldigte betonte, er habe immer versucht, sich an die Ausgangssperre zu halten und sich einen Schlafplatz vor 20 Uhr zu organisieren. An jenem Abend habe es aber nicht geklappt. "Ich wäre ansonsten erfroren, wenn ich nicht bei einem Freund untergekommen wäre", meinte er.

Er nahm seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück, so dass er nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen hatte. Auf den 100 Euro bleibt er allerdings sitzen – ohne zu wissen, wie er diese Summe bezahlen soll.