Im Brandstifterprozess vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Rottweil hat der Vorsitzende Richter Münzer am Freitagvormittag das Urteil gesprochen.
Der 36-jährige Angeklagte muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, wobei vom Gericht zusätzlich noch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde.
Sein 41-jähriger Kumpel wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das für die Fahrten zu den Bränden benutzte Auto des 41-Jährigen wird eingezogen. Die bestehenden Haftbefehle bleiben aufrechterhalten.
Schadensbilanz auf 1,5 Millionen Euro korrigiert
Bei dem Prozess ging es um eine große Anzahl von Bränden im Landkreis Tuttlingen sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis, so auch am Schwenninger Flugplatz und in Hochemmingen.
Im Sommer des vergangenen Jahres war der 41-Jährige mit seinem 36-jährigen Kumpel immer wieder nachts ziellos herum gefahren und hatten zunächst Holzstapel, Heu und später dann Scheunen – so auch ein landwirtschaftliches Gebäude in Hochemmingen – angezündet.
Die Kammer legte den beiden Verurteilten nach der Beweisaufnahme letztlich acht Brandstiftungen zur Last. Bei der Brandstiftung am Schwenninger Flugplatz wurde ein minder schwerer Fall angenommen.
Die Gesamtbilanz dieser Brandstiftungen bezifferte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung auf jetzt 1,5 Millionen Euro.
Vernehmung der Geschädigten für das Gericht bedeutend
In seiner einstündigen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Münzer aus, dass gerade die Kriminalpolizei Rottweil äußerst gründlich und umfassend gearbeitet hat. „Da wurde jeder Stein umgedreht“, so der Vorsitzende Richter und ergänzte, dass gerade die Verkehrskontrolle von Beamten des Polizeireviers Tuttlingen ein wichtiges Puzzlestück war, mit dem dann die kriminaltechnischen Ergebnisse letztlich zur Aufklärung der Brandserie führte.
„Alle Landwirte waren während der Brandserie in Furcht und Schrecken versetzt worden“, resümierte Richter Münzer. Ganz wichtig war es deshalb für die Strafkammer gewesen, dass die Brandgeschädigten im Prozess zu Wort gekommen sind. „Die Schilderungen der Betroffenen waren eindrücklich und wichtig“, führte er weiter aus und wies daraufhin, dass durch die Brände enorme Folgen – nicht nur in finanzieller Art und Weise – für die Geschädigten entstanden sind. Einige der Geschädigten seien nicht versichert und das Sicherheitsgefühl der Landwirte sei weggebrochen gewesen.
Gericht sieht eine eindeutige Rollenverteilung
„Es war eine gemeinsame Sache und ein gemeinsames Interesse der beiden Angeklagten“, so die Feststellung der Strafkammer. Der 41-Jährige sei nach Ansicht der Strafkammer der Bestimmer gewesen und die Rolle des Ausführens der Brände sei seinem 36-jährigen Kumpel zugekommen. „Wer sich nicht schmutzig macht, ist deswegen nicht besser“, fasste die Strafkammer die gemeinsame Verantwortung der beiden Angeklagten zusammen.
Unterschiedliches Strafmaß trotz gleicher Tatbeteiligung
„Ihre Lebensbeichte bei der Polizei hat ihnen eine höhere Freiheitsstrafe erspart“, so die Begründung für das etwas geringere Strafmaß für den 36-Jährigen. Durch die Aufklärungshilfe sowie das Offenbaren seines Wissens war es der Strafkammer möglich gewesen, die Strafe für den 36-Jährigen zu reduzieren und so sein kooperatives Verhalten in einem frühen Stadium zu honorieren. „Sie werden aber alles tun müssen, dass sie die Therapie erfolgreich abschließen können“, so der eindringliche Appell des Vorsitzenden Richters Münzer an den 36-Jährigen gerichtet.
Für den 41-Jährigen sah die Strafkammer im Übrigen keine Strafmilderungsgründe. Der 36-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an und verzichtet auf weitere Rechtsmittel. Inwieweit der 41-jährige Verurteilte das Urteil akzeptieren wird, steht noch aus.