Der Polizeibeamte Stefan Knapp zeigt einen von der Polizei zu Versuchszwecken gesprengten Geldautomaten bei einem Pressetermin im Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Foto: Anna Ross/dpa

Im Prozess um den gesprengten Geldautomaten in Eutingen wurde ein Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Mitangeklagter kam mit Bewährung davon. Der Dritte wurde freigesprochen, ein Vierter schon in einem anderen Prozess verurteilt.

Der zweite Verhandlungstag des Prozesses um die Sprengung eines Geldautomaten in Eutingen vor dem Amtsgericht brachte schon das Urteil. Drei Jahre bekam ein 23-jähriger Pforzheimer. Er hatte die Tat gestanden.