Dem Verurteilten im Geiselnahmeprozess wird eine große Gewaltbereitschaft und hohe Rückfallquote diagnostiziert. Statt Neuanfang in Chile heißt es jetzt Gefängnis.
Der 35-jährige Petro W. hatte angegeben, er wolle mit seiner Verlobten in die chilenische Heimat zurückzukehren und dort, wo niemand seine Vorgeschichte kennt, einen Neuanfang versuchen.
Die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts hat ihm nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt – plus Sicherungsverwahrung.
Polizeibeamter bestätigt vorangegangene Zeugenaussagen
Der Vorsitzende Richter sagte, bezogen auf die Taten und die Vorstrafen des Angeklagten, es gehe hier um einen „hochgefährlichen und manipulativen“ Verbrecher, der es vorgezogen habe, die „Gangsterboss-Laufbahn“ einzuschlagen.
Am vierten und letzten Prozesstag hatte eingangs der Polizeibeamte ausgesagt, der den 35-Jährigen nach dem Vorfall in dem Keller in Balingen vernommen hatte. Er bestätigte, was man aus vorangegangenen Zeugenaussagen bereits wusste: Der Beschuldigte hatte einen 17-Jährigen unter einem Vorwand dorthin bestellt, mit einer Waffe in Todesangst versetzt und derart drangsaliert, dass der junge Mann am Ende versprach, „alles“ zu tun, was sein Peiniger wollte.
Zweifel an Echtheit der Rockergruppe
Dem Polizeibeamten gegenüber hatte der 35-Jährige auch behauptet, „einen abgestochen“, ihm „zwei Löcher gemacht“ zu haben, was aber, wie der Beamte im Zeugenstand angab, „nicht verifizierbar“ gewesen sei.
Und ja, auch ihm gegenüber habe der jetzt Verurteilte ausgesagt, dass er einer „Gruppierung“ angehöre. Bilder mit dem 35-Jährigen in einer Rocker-Kutte mit der Aufschrift „Criminals“ sollten das belegen. Diese Gruppierung, so der Beamte, sei der Polizei nicht bekannt, und es sei fraglich, ob es sie überhaupt gebe, oder ob sie nur erfunden worden sei, um junge Menschen, die gewisse „Aufträge“ erledigten, einzuschüchtern.
Psychiater spricht von großer Gewaltbereitschaft
Die Staatsanwältin sah den Sachverhalt im Wesentlichen bestätigt, trotz der widersprüchlichen Angaben des jetzt 18-jährigen Opfers, das mal behauptet hatte, es habe für den 35-Jährigen „eine Sache erledigen“ sollen, dann wieder gesagt hatte, der 35-Jährige sei „sauer“ gewesen, weil er ihn in der Nacht davor angerufen habe.
Eine „Körperverletzung mit lebensgefährdender Handlung“ sah die Staatsanwältin als gegeben an und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit Sicherungsverwahrung. Dabei bezog sie sich auch auf das Gutachten des forensischen Psychiaters, der dem vielfach einschlägig Vorbestraften eine große Gewaltbereitschaft und eine fast hundertprozentige Rückfallquote prognostiziert hatte.
Der Verteidiger hingegen stellte in seinem Plädoyer, das der nun Verurteilte aufmerksam verfolgte, das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts. Er plädierte aber für eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung, weil sein Mandant möglicherweise behandlungsbedürftig sei und zum Besseren bekehrt werden könne.
Pfleger sagt kurzfristig aus
Er verwies auch darauf, dass sein Mandant Schwierigkeiten habe, sich aus allen Informationen „etwas Sinnvolles zusammenzubasteln“, und dass daher „durch wahnhafte Gedanken die Steuerungsfähigkeit beeinflusst werden konnte“. Er habe realisiert, dass etwas Schlimmes passiert sei, „und es ist wichtig, zu sehen, wie er sich in den nächsten Jahren weiterentwickelt“.
Nicht gerade hilfreich war es für den Täter, dass er vor ein paar Tagen in der Psychiatrie in Bad Schussenried in Isolation gebracht worden war. Ein Pfleger, der kurzfristig als Zeuge vorgeladen wurde, schilderte den Sachverhalt: Es sei ein „erhöhtes Gefahrenpotenzial“ und Fluchtgefahr festgestellt worden, der Beschuldigte habe labile Patienten manipuliert, einen mutmaßlichen Kindsmörder bedroht und in einem Fall auch versucht, die elektronische Schließanlage der Stationstüren zu knacken.