Weil er seine Ex-Frau mit Chloroform umbringen wollte, muss ein 38-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung für zehn Jahre ins Gefängnis. Foto: dpa/Symbolfoto

Ein 38-Jähriger aus Ebersbach im Rhein-Neckar-Kreis muss nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg für zehn Jahre hinter Gitter. Nach Ansicht des Gerichts hat er im Mai 2013 seine Ex-Frau mit einem Elektroschocker angegriffen und ihr dann das Narkosemittel Chloroform in die Arme gespritzt.

Ein 38-Jähriger aus Ebersbach im Rhein-Neckar-Kreis muss nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg für zehn Jahre hinter Gitter. Nach Ansicht des Gerichts hat er im Mai 2013 seine Ex-Frau mit einem Elektroschocker angegriffen und ihr dann das Narkosemittel Chloroform in die Arme gespritzt.

Heidelberg - Weil er seine Ex-Frau mit Chloroform umbringen wollte, muss ein 38-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Kammer des Heidelberger Landgerichts folgte in ihrem Urteil am Freitag damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Aus Sicht der Richter hat der Mann aus Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) die heute 35-Jährige im Mai 2013 zunächst mit einem Elektroschocker angegriffen und ihr dann das Narkosemittel in die Arme gespritzt. Die Tat habe er seltsam kalt und unbeteiligt begangen, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Mann hatte behauptet, er habe die Frau nur betäuben und nicht ernsthaft verletzen wollen.