2017 und 2018 soll es Mini-Steuersenkungen geben. Foto: dpa

Nach wochenlanger Koalitionsdebatte beschließt das Kabinett die Mini-Steuersenkung für 2017 und 2018. Die kostet den Staat 6,3 Milliarden Euro und bringt für den Einzelnen eher wenig. Auch die Länder müssen mitziehen. Die könnten das Paket zumindest verzögern.

Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag hat an die Länder appelliert, die ab 2017 geplanten Steuersenkungen rasch mitzutragen. „Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen ohne Diskussionen auch durch den Bundesrat gehen“, sagte Fraktionsvize Ralph Brinkhaus. Im Wesentlichen würden Regelungen umgesetzt, zu denen die Politik rechtlich verpflichtet sei.

 

Die Grünen kritisierten, die Maßnahmen würden die Situation armer Familien nicht wirklich verbessern. Länder und Gemeinden profitierten mindestens genauso von den Steuermehreinnahmen wie der Bund, sagte der CDU-Politiker: „Sie sind daher auch mit in der Verantwortung, wenn es darum geht, an einzelnen Stellen die Bürgerinnen und Bürger ein Stück weit zu entlasten.“ Die Bundesregierung will am Mittwochvormittag das Steuerpaket auf den Weg bringen.

Es sieht höhere Freibeträge sowie mehr Kindergeld und einen höheren Kinderzuschlag vor. Insgesamt sollen Bürger so um jährlich 6,3 Milliarden Euro entlastet werden. Im Geldbeutel des Einzelnen wird sich dies aber nur wenig auswirken. Nach den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll der Grundfreibetrag um nächsten Jahr um 168 Euro auf 8820 Euro steigen, ein Jahr später um weitere 180 Euro auf dann 9000 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn es werden 2017 bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 17 640 Euro.

Kindergeld soll steigen

Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Der Kinderfreibetrag von 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108, im zweiten um 72 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Da dieser Freibetrag Familien mit höheren Einkommen zugutekommt, wird in der Regel auch das Kindergeld angehoben - auch wenn dies rechtlich nicht zwingend ist. Die Politik ist aber in der Regel um einen „Gleichschritt“ bemüht. Das Kindergeld soll daher erneut um 2 Euro pro Kind steigen.

Zuletzt wurde es im Januar um zwei Euro im Monat angehoben. Für die ersten beiden Kinder beträgt es aktuell monatlich je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Wer wenig verdient, kommt zudem in den Genuss des Kinderzuschlags, der Anfang 2017 um 10 Euro je Monat erhöht wird. Zugleich sollen 2017 und 2018 Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet werden. Sie sollen so angepasst werden, um die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung auszugleichen.

Damit wird der Effekt der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Nach Berechnungen des Berliner Steuerexperte Frank Hechtner bewegt sich die Entlastung für einen Single ohne Kind gegenüber 2016 - je nach Bruttoeinkommen - zwischen jährlich 24 und 145 Euro und 2018 gegenüber 2017 zwischen 26 und 288 Euro. Die Kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner, kritisierte die Maßnahmen als weitgehend wirkungslos. „Die Bundesregierung fördert weiterhin tröpfchenweise und lässt arme Familien links liegen: Die Kindergelderhöhung und Erhöhung des Steuerfreibetrages sind Pflichtprogramm, gerade arme Familien profitieren aber nicht davon“, erklärte sie.