Ein Meilenstein für die Blumberger Stadtentwicklung war die Abwasserbeseitigung mit dem Bau des zentralen Klärwerks in Achdorf. Gegen die danach erhobenen Beitragsbescheide wehrten sich etliche Bürger der eingemeindeten Stadtteile. Foto: Lutz

Als in Achdorf um das Jahr 1980 ein Klärwerk gebaut wurde, war das für die Stadt Blumberg und die meisten ihrer acht Stadtteile ein Meilenstein. Als die Blumberger Stadtverwaltung anschließend aber begann, allen Grundstücksbesitzern Beitragsbescheide zu senden, bahnte sich Ungemach an.

Blumberg - Unter den Adressaten befanden sich viele, die bereits an die Ortskanalisation der einst selbstständigen Gemeinden angeschlossen waren. Im Gemeinderat gab es dazu unterschiedliche Meinungen. Die FDP fand das Vorgehen ungerecht. Auf Anregung des damaligen FDP-Stadtrats Dietrich Kuntz legten zahlreiche Betroffene Widerspruch ein und erhoben Klage.

Jahrzehntelang ging der Streit, der zu teils heftigen Anfeindungen führte. Etliche Betroffene ließen nicht locker, auch Dietrich Kuntz engagierte sich für sie. Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei wurden die Beitragsbescheide angefochten, In erster Instanz obsiegten die Kläger mit der Begründung, der Anspruch sei verjährt. Die zweite Instanz hob die Entscheidung auf und gab der Stadt Blumberg Recht.

Blumberg war kein Einzelfall. Auch andernorts erhielten Bürger in gleicher Situation solche Beitragsbescheide und wehrten sich. Ein Betroffener aus Bayern ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 2013 fassten die Richter in Karlsruhe einen folgenschweren Beschluss. Danach mussten die Bundesländer in ihren Kommunalabgabegesetzen eine zeitliche Höchstgrenze für das Erheben aller Abgaben festlegen. Werde diese Zeitdauer überschritten, sei der Abgabenanspruch verjährt.

Landtag ändert Kommunalabgabengesetz

In Baden-Württemberg habe sich das Innenministerium geweigert, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, erklärt Dietrich Kuntz. Daran habe sich auch nichts geändert, als der Petitionsausschuss aufgrund einer Petition von Dietrich Kuntz das Innenministerium aufgefordert hatte, den Beschluss umzusetzen. Auch nicht, nachdem der FDP-Landtagsabgeordnete und frühere Landesjustizminister Ulrich Goll eine kleine Anfrage initiierte.

Dietrich Kuntz und die Anwaltskanzlei ließen nicht locker und gingen in einem Rechtsstreit über Beiträge bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Erst nachdem die Leipziger Richter für die Kläger entschieden hatten, stellte Kuntz fest, dass das Stuttgarter Innenministerium endlich – sieben Jahre nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – die nötige Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht habe. Am 2. Dezember 2020, fast 40 Jahre nach dem ersten Grollen im Raum Blumberg, änderte der Landtag von Baden-Württemberg das Kommunalabgabengesetz. In Baden-Württemberg gilt für das Erheben von Abgaben eine Ausschlussfrist von 20 Jahren.

Die Gesetzesänderung durch den Landtag zeigt Wirkung: Als erste Behörde im Land hob das Landratsamt Ravensburg am 15. Februar einen Beitragsbescheid der Gemeinde Aulendorf für den 1994 erfolgten Wasseranschluss auf, weil die Gemeinde den Bescheid erst am 21. November 2016 erlassen hatte und damit die Frist von 20 Jahren überschritten wurde.

Dietrich Kuntz freute sich. Rückblickend sei festzustellen, dass die Blumberger Bescheide falsch waren. Kuntz ist traurig, "dass man sich so lange einsetzen musste. Ich freue mich aber, dass es gelungen ist." Aus der Beitragsgeschichte entsprangen dann in Blumberg zahlreiche Verfahren wegen Gebührenbescheiden, die heute noch anhängig sind. Die Stadt Blumberg hat dafür im Haushalt einen eigenen Titel "Gerichtskosten".

Konsequenzen für Blumberg?

Hat die Entwicklung auch irgendwelche Konsequenzen für Blumberg? Bürgermeister Markus Keller verneint dies. Für die Stadt habe dieser Fall keine Konsequenzen, "weil die Entscheidungen des Landratsamts Ravensburg für uns nicht maßgebend sind", erläutert Keller.

Weshalb hat der Stuttgarter Landtag das Kommunalabgabengesetz erst Ende 2020 geändert, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Änderung schon 2013 in einem Beschluss vorgeschrieben hatte und trotz der Vorgabe des Petitionsausschusses und der Anfrage des Abgeordneten Ulrich Goll? Eine Anfrage ergab folgende Antwort von Renato Gigliotti von der Pressestelle des Ministeriums, der folgendes mitteilte: "In Baden-Württemberg waren nur wenige Gemeinden bekannt, die mit Abgabensachverhalten befasst sind, in denen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anschlussbeitragsrecht eine Rolle hätte spielen können. Darüber hinaus betraf die Entscheidung des BVerfG unmittelbar nur Bayern. Die Rechtsprechung im Land sah lange keinen Anlass für die Annahme einer Verfassungswidrigkeit der betreffenden Bestimmungen des baden-württembergischen Kommunalabgabengesetzes." Bedenken habe der Verwaltungsgerichtshof erstmals in seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (2 S 143/18) geäußert. Das Innenministerium wollte zunächst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu anhängigen Verfahren zur zeitlichen Höchstgrenze abwarten, um sie in die Gesetzesänderung einzubeziehen. "Mit Blick auf die dortige Verfahrensdauer war eine Einbeziehung letztlich nicht mehr möglich", so Gigliotti.