Maria Siwinski ist sauer: Wegen den Coronauflagen werden ihr vom Ordnungsamt keine privaten Umzugshelfer erlaubt. Foto: Frey Foto: Schwarzwälder Bote

Maria Siwinski schafft ihren Umzug nicht ohne Helfer – doch das Ordnungsamt sagt Nein.

Balingen - Maria Siwinski ist sauer: Am kommenden Wochenende will sie nach Owingen umziehen. Da sie ein kaputtes Knie hat, das schon vier Mal operiert wurde, kann sie die schweren Möbel nicht alleine tragen. Kein Problem, dachte sich die 62-Jährige, sie hatte mehrere "starke Männer" an der Hand, die ihr bei der Sache helfen sollten. Da aufgrund Corona aktuell strenge Kontaktbeschränkungen gelten, fragte sie beim Ordnungsamt nach. Dieses erteilte ihr allerdings eine Absage.

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"Ich fühle mich in dieser Sache komplett im Stich gelassen", sagt die Balingerin im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten: "Was noch dazu kommt: Mein Mann ist vor zwei Wochen schwer gestürzt und liegt aktuell mit zertrümmertem Sprunggelenk im Krankenhaus. Der kann mir auch nicht helfen."

Stadt erteilt "grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen"

Das Ordnungsamt begründet die Absage mit dem Verweis auf die geltenden Corona-Verordnungen: "Für privat organisierte Umzüge gelten dieselben Beschränkungen wie im privatem Raum." Weiter heißt es: "Wenn Sie nachweislich den Umzug nicht verschieben und auch kein professionelles Unternehmen beauftragen können, erst dann dürfen Städte und Gemeinden im Ausnahmefall von der Regelung abweichen." Die Stadt Balingen werde bei Umzügen "grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen" erteilen.

Siwinski bot dem Ordnungsamt an, alle am Umzug Beteiligten mit FFP2-Masken auszustatten, Desinfektionsmittel zu beschaffen und sicherzustellen, dass die Abstände jederzeit eingehalten werden würden. Doch das Ordnungsamt blieb hart. In der letzten E-Mail heißt es: "Wir werden Ihnen keine Ausnahmegenehmigung erteilen."

Die Folge: Da sie aus ihrer jetzigen Wohnung bald ausziehen muss, blieb ihr nichts anderes übrig, als ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. "Das hat mich jetzt 1200 Euro gekostet. Das Geld wäre an anderer Stelle notwendiger gewesen – der Umzug und die Einrichtung der neuen Wohnung sind schon teuer genug", ärgert sich Siwinski.

Stadt sagt: Ordnungsamt hat geltendes Recht angewendet

Eine Nachfrage bei der Stadt ergab, dass das Ordnungsamt geltendes Recht angewendet habe. Eine Ausnahmegenehmigung könne nur erteilt werden, wenn der Umzug an einem bestimmten Tag stattfinden muss und an diesem Tag kein professionelles Umzugsunternehmen zur Verfügung steht.

Zu diesem Thema erhalte das Ordnungsamt immer wieder Anfragen, müsse aber stets klarstellen, dass für Umzüge die gleichen Corona-Regeln gelten wie für alle anderen Treffen im privaten Raum auch.