Historisches Erbe: Residenzschloss und Schlossgarten gehören zusammen. Foto: dpa

Ein privater Freizeitpark darf nicht auf Steuergelder hoffen. Beim Blühenden Barock aber helfen Stadt und Land mit sechsstelligen Finanzspritzen mit. Nun wird geprüft, ob das Fördergeld mit EU- Recht vereinbar ist – oder die Garten-schau künftig allein wirtschaften muss.

Ludwigsburg - Wenn im Märchengarten die Tauben zum Aschenputtel kommen, haben nicht nur die Besucher mit ihrem Eintrittsgeld für Getreidekörner gezahlt. Auch die Stadt Ludwigsburg und das Land Baden-Württemberg tragen ihr Scherflein zum Betrieb des beliebten Ausflugsziels bei.

Obwohl der Zuschuss aus den Fördertöpfen für die Gartenschau in den vergangenen Jahren deutlich reduziert worden ist, fließen jährlich immer noch gut 800.000 Euro aus Steuermitteln in den Etat. Inzwischen allerdings muss sich das Blühende Barock gewisse Sorgen um die attraktive Finanzspritze machen. Denn hinter den Kulissen von Herzogsschaukel und Goliath-Burg ist die Frage aufgetaucht, ob der regelmäßige Zuschuss aus Stadt- und Staatskasse nach dem EU-Recht überhaupt noch statthaft ist. Schließlich sind Brüssel die finanziellen Beihilfen generell ein Dorn im Auge. Verbietet die Europäische Union die Unterstützung aus dem Steuertopf, müsste das Blühende Barock mit einer deutlichen Lücke im Etat leben – und womöglich die bisher erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen.

„Bekommen wir die Freistellung von der EU nicht, müssen wir Insolvenz anmelden“, räumt Gartenschau-Direktor Volker Kugel unverblümt ein. Das Gesamtbudget für die von März bis November laufende Saison liegt bei knapp fünf Millionen Euro. Ohne das Geld von Stadt und Land würde schon ohne Rückzahlungspflicht eine deutliche Lücke im Etat klaffen – die Erhöhung der Eintrittspreise wäre wohl der einzige Weg, um auch bei einem Wegfall der öffentlichen Fördermittel den Besuchern noch prachtvoll blühende Beete bieten zu können.

Fraglich, ob das Blühende Barock als reine Vergnügungseinrichtung einzustufen ist

Das Problem: Zumindest theoretisch könnten die Betreiber privater Freizeitparks vor Gericht ziehen, wenn ihnen ein öffentlich geförderter Schaugarten das Publikum streitig macht. Nur wenige Kilometer von Ludwigsburg entfernt in Tripsdrill haben die Gebrüder Fischer jüngst etwa stattliche Summen in eine neue Attraktion investiert. Sieben Millionen Euro sind in die Achterbahn „Karacho“ geflossen, die Besucher mit einem 2000-PS-Magnetantrieb durch die Loopings katapultiert. Das Geld für die speziell für junge Besucherschichten gedachte Neuheit hat die Betreiberfamilie aus der eigenen Tasche gezahlt – als privater Erlebnispark darf Tripsdrill nicht auf Geld aus Steuermitteln hoffen.

Nun ist durchaus fraglich, ob auch das Blühende Barock als reine Vergnügungseinrichtung einzustufen ist. Schließlich geht es bei der Gartenschau nicht nur um den Freizeitspaß, sondern auch um die Pflege des historischen Schlossgartens. „Da wird der schwarze Mann auch etwas an die Wand gemalt“, sagt Gartenschaudirektor Kugel über den Konflikt mit den Förderrichtlinien der EU. Als Vorteil sieht er, schon bisher nicht nur vom Finanztropf der öffentlichen Hand abhängig gewesen zu sein. „Wir haben gut gewirtschaftet – das macht uns auch ein Stück weit unangreifbar“, betont Kugel.

Dennoch soll nun die Gefahr von Klagen minimiert werden. Zur eigenen Absicherung haben Stadt und Land einen Finanzierungsplan erstellt, der die historische Bedeutung des Schlossgartens in den Vordergrund rückt. Betont werden in dem Papier das öffentliche Interesse am Erhalt der Gartenanlage, das Blühende Barock erhält den schriftlich fixierten Auftrag, das Areal ums Residenzschloss als Schaugarten zu pflegen.

Klagewelle nicht in Sicht

Mit der Sorge um den Konflikt mit dem EU-Recht steht das Blühende Barock allerdings nicht allein. Theoretisch könnte auch ein Campingplatz unter kommunaler Regie oder eine von einer Stadt zur Tourismus-Förderung betriebene Minigolf-Anlage mit Beihilfe-Richtlinien ins Gehege kommen.

Die Stadt Kornwestheim etwa hat jüngst im Schulterschluss mit dem Spielehersteller Ravensburger in einem weitgehend leer stehenden Einkaufszentrum eine Indoor-Kinderwelt eröffnet. Um das zur Belebung der Innenstadt wichtige Projekt ins Rollen zu bringen, erhielt die Firma nicht nur einen stattlichen 2,5-Millionen-Euro-Zuschuss zu den Baukosten. Das Kornwestheimer Rathaus trägt auch bis zu 500.000 Euro für den jährlichen Betrieb der Spielewelt bei. Rein rechtlich ist die Freizeiteinrichtung ein kommunaler Eigenbetrieb – und könnte deshalb ebenso ins Fadenkreuz der Beihilfen-Wächter in Brüssel kommen wie zum Spaßbad ausgebaute Schwimmhallen oder mit Steuergeld finanzierte Saunalandschaften.

Eine Klagewelle allerdings sieht die Landesvertretung Baden-Württembergs in Brüssel nicht auf den Südwesten zurollen. „Ob eine Förderung gegen das EU-Recht verstößt, muss immer im Einzelfall geprüft werden“, heißt es. Und auch das Stuttgarter Wirtschaftsministerium sieht kaum eine konkrete Gefahr: „Wir sehen derzeit keine beihilferechtlichen Risiken“, sagt Sprecher Frank Kupferschmidt zur Frage nach dem Blühenden Barock. Auch für Objekte wie Schloss Heidelberg oder das Kloster Maulbronn ist kein konkretes Problem bekannt.