Nicht jedes Mörderhaus ist wieder verkäuflich, so etwa das Wohnhaus des sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“ . Im April 2023 wurde es zudem durch ein Feuer teilweise zerstört. Foto: dpa/Uwe Zucchi

Die Wohnung, in der die Stuttgarter Sängerin Anna Sutter einst erschossen wurde, ist längst wieder bewohnt. Es gibt aber „Mörderhäuser“, die nicht vermittelbar sind. Und wer kann sich vorstellen, in so einem Haus zu wohnen? Eine Umfrage bringt Überraschungen.

Fatale Liebe: Die Stuttgarter Opernsängerin Anna Sutter hatte eine Liebelei mit dem königlich württembergischen Hofkapellmeister Aloys Obrist. Dass sie ihn verließ, sollte sich als fatal erweisen. Der Kapellmeister drang in ihre Wohnung – gegenüber der Stuttgarter Friedenskirche nahe des Neckartors – ein und tötete Anna Sutter mit zwei Pistolenschüssen. Am 29. Juni 1910 war das und also schon einige Zeit her. Ob die Wohnung danach längere Zeit leer stand, ist nicht bekannt, heute ist sie jedenfalls bewohnt.

 

Manche Mörderhäuser sind unverkäuflich

Doch wie steht es mit den Wohnungen und Häusern, wenn seit der Tat nicht so viel Zeit vergangen ist? Der im Jahr 2016 bekannt gewordene Fall des Verbrechens in einem Haus in Höxter, in dem viele Frauen ermordet wurden? Eine Immobilie verkaufen oder kaufen, wo einst ein Mord geschah, wo eine tödlich ausgehende Messerstecherei, Schusswaffengebrauch oder gar Kannibalismus stattgefunden hat – ist für Makler eine beträchtliche Herausforderung, könnte man meinen.

Dennoch wäre es für viele Menschen laut einer Umfrage kein Problem, in so einer Immobilie zu wohnen. 40 Prozent der Menschen, die vom Meinungsforschungsinstitut Yougov im Auftrag des Internetportals Kleinanzeigen im Oktober befragt wurden, würden in ein sogenanntes Mörderhaus ziehen, wenn der Preis stimmt.

Für 16 Prozent davon spielt dabei aber eine Rolle, wie lange das Verbrechen zurückliegt. Mehr als jeder Dritte (37 Prozent) schließt das aus, 23 Prozent sind sich unsicher. Bundesweit wurden 2051 Menschen ab 18 Jahren online befragt.

Günstigere Preise

Wohnungen und Häuser, in denen in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten ein Gewaltverbrechen verübt wurde, werden meist zu einem günstigeren Miet- oder Kaufpreis angeboten. „In Fachkreisen spricht man von einem merkantilen Minderwert, der je nach Art, Schwere und zurückliegender Dauer des Verbrechens zwischen zehn und hundert Prozent des Immobilienwerts betragen kann. Es handelt sich dabei um eine Art psychologischen Abschlag”, sagt Jürgen Michael Schick, CEO der Michael Schick Immobilien GmbH & Co. KG und Ehrenpräsident des Immobilienverbands Deutschland IVD.

Ob es eine Mitteilungspflicht seitens der Verkäufer solcher Immobilen gibt, ist nicht abschließend geklärt und hängt davon ab, wie viele Jahre zwischen der Tat und dem Verkauf liegen. „Makler müssen und sollen grundsätzlich über jede Art von Mangel und Schaden an einer Immobilie informieren, auch ein zurückliegendes Gewaltverbrechen gehört dazu“, sagt Schick. „Dennoch kann die Historie insbesondere bei älteren Häusern nie lückenlos geklärt werden, zumal diese viele Verkäufer selbst nicht kennen.”

Hessen, Rotenburg a. d. Fulda: Das ehemalige Wohnhaus des sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“ wurde 2023 durch Feuer teilweise zerstört. Foto: OSTHESSEN|NEWS/Philipp Apel

Ein bekanntes Beispiel der Kategorie Mörderhaus ist auch das Haus des Kannibalen von Rotenburg. Wegen der Grausamkeit des dort verübten Verbrechens konnte, trotz monatelanger Suche und drastischer Reduzierung des Kaufpreises, selbst bei der Zwangsversteigerung kein passender Käufer gefunden werden. Dieses Jahr im April ist das Haus abgebrannt.