Uli Hoeneß vom FC Bayern München ist jetzt Freigänger. Foto: dpa

Sieben Monate nach Haftantritt ist Ex-FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß am Freitag Freigänger geworden. Dies bestätigte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums in München.

München - Uli Hoeneß muss nur noch die Nächte hinter Gittern verbringen. Genau sieben Monate nach Haftantritt darf der Ex-Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München das Gefängnis wieder regelmäßig verlassen.

Der 62-Jährige wurde am Freitag Freigänger, wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur in München auf Anfrage bestätigte.

Damit kann Hoeneß außerhalb des Gefängnisses einer geregelten Arbeit nachgehen - voraussichtlich in der Jugendabteilung des Fußball-Rekordmeisters. Nur zum Schlafen muss Hoeneß abends wieder hinter Gitter.

Die Verantwortlichen des europäischen Spitzenclubs hatten mehrfach gesagt, dass Hoeneß im Nachwuchsbereich des Vereins arbeiten werde. Entgegen ersten Erwartungen wurde am Freitag nicht mehr mit einer Erklärung des FC Bayern zu dem Beschäftigungsverhältnis gerechnet. Auch gesehen wurde Hoeneß auf dem Vereinsgelände nicht.

Hoeneß' jüngerer Bruder Dieter äußerte sich zufrieden über den Freigang. "Wir wissen das schon ein paar Tage und sind natürlich froh und erleichtert, dass es jetzt ganz langsam, aber sicher etwas aufwärtsgeht", sagte der 61 Jahre alte frühere Geschäftsführer des VfL Wolfsburg bei Sport1.de. "Uli hat jetzt wieder eine Perspektive, und da freuen wir uns in der Familie natürlich sehr."

Allerdings habe sein Bruder noch eine lange Wegstrecke zu bewältigen. "Es ist jetzt sehr schön, dass Uli Freigänger ist, aber es werden noch viele harte Monate sein, bis wieder ein normaler Zustand erreicht ist." Eine Vorzugsbehandlung seines Bruders sieht Dieter Hoeneß nicht. "Von Promi-Bonus kann da gar keine Rede sein."

Hälfte der Strafe auf Bewährung?

Dass Uli Hoeneß bereits jetzt Freigänger wurde, deutet darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech die Aussetzung der Hälfte seiner Haftstrafe zur Bewährung für möglich hält. Entscheiden wird dies allerdings die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht. Bei einer Zustimmung wäre der einstige Fußball-Spitzenmanager im Frühjahr 2016 ein freier Mann.

Hoeneß, der am kommenden Montag 63 Jahre alt wird, hatte am 2. Juni seine Haft ins Landsberg am Lech angetreten. Am 13. März war er vom Landgericht München wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der einstige Bratwurstfabrikant hatte an Weihnachten und Silvester bereits zweimal Hafturlaub erhalten. Er durfte das Gefängnis in dieser Zeit auch zum Schlafen verlassen und verbrachte die Feiertage zusammen mit seiner Familie in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee. Schon zuvor war ihm mehrere Male tagsüber für jeweils einige Stunden Ausgang genehmigt worden.

Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge hatte erst kürzlich im Fernsehen über die Zukunft von Hoeneß gesagt: "Ab Anfang Januar kommt er zum ersten Mal her, wird dann im Nachwuchs tätig sein." Und Vereinspräsident Karl Hopfner ergänzte: "Es war sein eigener Wunsch, im Nachwuchsbereich zu arbeiten."

Hafterleichterungen richten sich nach einem Vollzugsplan, den das Gefängnis für jeden Häftling erstellt. Der begleitete oder unbegleitete Ausgang ist eine der unteren Stufen. Hafturlaub kommt nach frühestens sechs Monaten geschlossenem Vollzug als weitere Erleichterung in Betracht. Der Freigang ist eine der oberen Stufen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Teil der Haftstrafe von Gefangenen zur Bewährung ausgesetzt. In vielen Fällen ist dies das letzte Drittel der Haft. Bei Ersttätern wie Hoeneß kommt aber auch infrage, dass die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.