Hurra! Eine Stunde länger ausschlafen. Für viele ist die Umstellung auf die Winterzeit ein Grund zur Freude. Anders sieht das aber bei denjenigen aus, die während dieser Zeit im Nachtdienst schuften. Müssen sie eine Stunde länger arbeiten? Wir haben bei Arbeitgebern in der Region nachgefragt.
Ist es wirklich schon so spät? Der Herbst neigt sich dem Ende zu, die Tage werden immer kürzer, es ist immer früher dunkel. Das bedeutet: Die Zeitumstellung steht bevor. In der Nacht auf Sonntag werden die Uhren von drei auf zwei Uhr zurückgedreht. Für viele ein entspannter Start in den Sonntag, denn durch die Zeitumstellung wird die Nacht um eine Stunde verlängert.
Aber was bedeutet das für Angestellte, die im Schichtdienst arbeiten? Wird in dieser Nacht eine Stunde früher Schluss gemacht? Oder muss die weitere Stunde auch gearbeitet werden?
Das kommt darauf an. Denn die Arbeitszeit der Beschäftigten richtet sich nach individuellen Regelungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses, informiert die Gewerkschaft Verdi. Das heißt, die Arbeitspflicht erhöht sich nicht automatisch, weil die Nacht länger dauert.
Zusätzliche Stunde muss bezahlt werden
Allerdings gilt auch: Ist nichts geregelt – was der Regelfall sein dürfte – muss in dieser Stunde nach Ansicht der Rechtsprechung im Zweifelsfall trotzdem gearbeitet werden. Die Gerichte gestehen dem Arbeitgeber ein „berechtigtes Interesse“ zu, Lücken oder Überschneidungen zu vermeiden.
„Diese Stunde muss jedoch bezahlt werden“, sagt ein Pressesprecher von Verdi Südbaden. Bei Unklarheiten sollten Betroffene in ihren Arbeitsvertrag oder den anzuwendenden Tarifvertrag beziehungsweise Betriebsvereinbarungen schauen.
Höchstarbeitszeit einhalten
Die Zeitumstellung setzt auch das Arbeitszeitgesetz nicht außer Kraft: Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden muss eingehalten werden, auch wenn die Stunde zwischen zwei und drei Uhr doppelt zählt.
In der Regel ist das kein Problem, da die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann, wenn die Mehrarbeit innerhalb eines Jahres ausgeglichen wird. Die Grenze von zehn Stunden darf aber auch durch die Zeitumstellung nicht überschritten werden. Allerdings können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten.
Zusätzliche Belastung
Vor allem bei Nachtwachen in Kliniken und Pflegeheimen, kann die Verlängerung der Nachtschicht zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit führen. „Gerade wenn viel los ist in der Nacht, kann das zu Überlastungssituationen führen. Hier müssen die Betriebsparteien rechtzeitig für personellen Ersatz sorgen.“
Das sagen Arbeitgeber im Kreis
„Wir richten uns im Tagesbetrieb nach der vorherrschenden Ortszeit. Daher sind auch alle Bereiche von der Zeitumstellung betroffen. Darunter fallen auch jene, die sich im Ausland befinden und Rücksicht auf die umgestellte Uhrzeit in Deutschland nehmen müssen“, berichtet ein Presseoffizier des Jägerbataillon 292. Denn nicht in allen Teilen der Welt findet die Zeitumstellung zur selben Zeit statt. In den USA wird die Uhr beispielsweise erst eine Woche später zurückgestellt.
Soldaten schieben Überstunden
„Soldaten, die am Wochenende ihren Dienst leisten, befinden sich meist auf Übungen oder im Wachdienst. Bei der Abrechnung der geleisteten Dienstzeit kommt es auf die tatsächlich abgeleisteten Stunden an“, so der Pressesprecher weiter. „Das bedeutet, wenn jetzt eine Stunde zurückgestellt wird, so haben die Soldaten eine Stunde länger gearbeitet bis ihr Dienst endet und umgekehrt. Diese Stunde wird dann entsprechend als Mehrarbeit gutgeschrieben.“
Ähnlich sieht das beim Zahnrad- und Getriebehersteller IMS Gear in Donaueschingen aus: „Unser Schichtmodell ist so austariert, dass die im Zuge der Zeitumstellung anfallende zusätzliche Arbeitsstunde vergütet wird – und umgekehrt. Beide Zeitumstellungen pro Jahr zusammengenommen ist die Stundenzahl demnach ausgeglichen“, so Pressesprecher Thomas Schröter. „Die Arbeits- und Produktionsabläufe werden durch die Zeitumstellung jedoch nicht beeinträchtigt.“
Arbeitszeit wird dokumentiert
Anders ist das jedoch in der Schwarzwald-Baar-Klinik geregelt: „Die Mitarbeiter, die in den jeweiligen Nächten im Frühjahr oder Herbst Nachtdienst haben, arbeiten eine Stunde weniger, beziehungsweise mehr“ teilt Pressesprecherin Sandra Adams mit. „Die Arbeitszeit wird entsprechend dokumentiert.“
Ausgeschlafene Mitarbeiter
Wiederum bei der Firma Würth ist die Zeitumstellung gar kein Thema. Denn in der Nacht der Zeitumstellung findet dort keine Nachtschicht statt, wie Geschäftsführer Steffen Würth mitteilt. Der Schichtbetrieb startet stets in der Nacht von Sonntag auf Montag und endet in der Nacht von Freitag auf Samstag.
Auswirkungen auf die Arbeit seiner Mitarbeiter hat die Zeitumstellung demnach nur bedingt. „Mit der Umstellung auf Winterzeit haben viele Mitarbeitende mehr Schlaf als üblich, was sich eher positiv als negativ auf die Arbeit auswirkt. Bei den meisten Beschäftigten nehmen wir jedoch keinerlei Auswirkungen wahr“, so der Geschäftsführer. Eher sei das bei der Umstellung auf Sommerzeit der Fall, wenn die Nacht kürzer ausfällt.