Die Überarbeitung der Hundesteuersatzung stand an, für die „braven“ Hunde wie hier bei diesen Spaziergängern ändert sich aktuell nichts. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Tuninger Hundesteuersatzung neu geregelt / hoher Steuersatz auch für gefährliche Hunde

Während für einen gewöhnlichen Hund in Tuningen eine jährliche Hundesteuer von 100 Euro anfällt, muss der Hundehalter eines Kampfhundes 600 Euro bezahlen. Bei einem zweiten Hund verdoppelt sich dieser jeweilige Satz.

Tuningen. Ein Tuninger Hundebesitzer mit zwei Kampfhunden hatte bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, den erhöhten Satz auf den Normalsatz zu reduzieren, da er die Wesensprüfung für beide Hunde mit Bravour bestanden hat und diese aus Sicht des Halters dann auch nicht mehr als gefährlich einzustufen sind.

Hauptamtsleiterin Sandra Ittig hatte hierzu die aktuelle Satzung zur Prüfung vorgelegt. Nach intensiver Diskussion lehnten die Räte jedoch eine Änderung ab. Ein als Kampfhund festgelegter Hund bleibt somit beim Steuersatz von 600 Euro, für den zweiten sind unverändert 1200 Euro fällig.

Aber auch die Besitzer von sogenannten gefährlichen Hunden werden mit dem hohen Steuersatz festgelegt. Das gilt jedoch auch für sogenannte gefährliche Hunde, welche zwar keine Kampfhunde sind jedoch Auffälligkeiten zeigen, wenn diese beispielsweise Menschen gebissen oder angefallen haben. Da hilft es dann auch nicht, wenn der Hundebesitzer mit seinem Vierbeiner eine Hundeschule besucht und eine entsprechende Wesensprüfung vorlegt.

Diese Prüfung bescheinigt zwar dass es sich um einen "normalen" Hund handelt, aber eine Belohnung für eine gute Hundeerziehung gibt es dann trotzdem nicht. Die Strafe bleibt somit lebenslang an dem Hund haften, so Bürgermeister Jürgen Roth.

Für Gemeinderat Hans Mauch war diese Betrachtung unverständlich, man müsse doch eine gute Hundeausbildung unterstützen und dann auch entsprechend belohnen.

"Wir können jedoch nicht alle Hunde prüfen lassen, eine geänderte Einstufung der Hunde kann erst nach einer Meldung bei der Ortspolizeibehörde erfolgen", so Ittig. Man hatte in der Vergangenheit einige Vorfälle welche zur Prüfung der aktuellen Satzung führte. Mehrheitlich segnete der Gemeinderat diese nun ab. Steuerbefreiungen gibt es unverändert für Förster-, Therapie- und Hütehunde.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer investiert die Gemeinde verstärkt in die Müll- und Beutelbehälter an den Feldwegen um die Ortsgemarkung. Man versucht die Hundehalter zu sensibilisieren, diese Behälter zu nutzen und den Hundekot unverzüglich wegzuräumen. Es gibt zwar immer wieder Kritik, insbesondere von Landwirten, aber die Situation hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.