Ein Landwirt im Lochenrain plant oberhalb der jetzigen Stallanlagen den Neubau eines Rinderlaufstalls. Wegen fehlender Informationen und Unterlagen wurde der Antrag im technischen Ausschuss abgelehnt. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder Bote

Technischer Ausschuss: Landwirt legt bis zur Sitzung einige angeforderte Unterlagen nicht vor

Zahlreiche Bauprojekte standen in Tuningen auf dem Sitzungsplan des technischen Ausschusses.

Tuningen. Ein Landwirt im Lochenrain plant den Neubau eines Rinderlaufstalls mit Fahrsilo und Güllegrube in Fertigteilbauweise. Dieser Neubau soll jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bestandsbetrieb erfolgen.

Der Stall mit einer Größe von 66 mal 45 Metern soll für rund 150 Milchkühe Platz bieten. Das bisherige, in die Jahre gekommene Stallgebäude soll künftig nur noch für die Jungviehhaltung dienen.

Die Gülle aus dem neuen Stall soll per direkter Leitung in der bestehenden Biogasanlage verwertet werden. Hierzu sind jedoch Baulasten erforderlich, da die Leitung über fremde Grundstücke verläuft und die Gemeindestraße gequert wird.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld zahlreiche Punkte zur Klärung gegeben. Diese konnten zum Sitzungstermin jedoch nicht vorgelegt werden. Aus diesem Grunde wurde der Antrag aktuell abgelehnt und muss nun komplett neu eingereicht werden.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Sechs-Familienwohnhauses in der Brühlstraße. Sowohl die Verwaltung wie auch der technische Ausschuss sehen den Bau als unverhältnismäßig zur Grundstücksfläche und dieses füge sich nicht in das Umfeld ein. Auch die Anlieger haben im Zuge der Nachbaranhörung dem Neubau widersprochen.

Die Gemeinde hat die Stellungnahme des Städteplaners eingeholt. Auch dieser sieht das Problem ähnlich wie die Verwaltung. Ein Problem sieht man in der Anzahl der Parkplätze; man wolle hier zumindest den Faktor 1,5 im Verhältnis zu den Wohnungen. Dem Bauherr wurde nun empfohlen, den Bau auf ein Vier-Familienwohnhaus abzuspecken. Genehmigt wurde ein Neubau in der Espanstraße. Mit den geringen Abweichungen, sprich geringer Überschreitung der Traufhöhe um 27 Zentimeter und bei der Garage ein Flachdach anstatt der vorgegebenen Satteldachbebauung könne man leben. Es wurde dort lediglich die Empfehlung ausgesprochen, das Flachdach zumindest zu begrünen.