Für Sanierungen am Tuninger Kirchturm soll die bürgerliche Gemeinde in Zukunft weniger berappen. Foto: Bombardi Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Nutzung der Festhalle nicht möglich

Zwei Schritte vor und zwei zurück – fast wie im Linedance – bewegte sich der Gemeinderat bei seinen Beratungen über einen Antrag der Turngemeinde zur Nutzung der Festhalle für Übungszwecke.

Tuningen. Hintergrund ist die steigende Zahl an Linedancern, deren Gruppe inzwischen die Kapazitäten des Teinosaals als bestehenden Übungsraum sprengt. Hauptamtsleiterin Sandra Ittig skizzierte die Meinung der Verwaltung, welche sich auf die vom Gemeinderat beschlossene Benutzungsordnung der Festhalle stützt. Sie besagt, dass die Halle nur als Festhalle zu nutzen ist.

Höherer Aufwand für die Verwaltung

Bei einer Öffnung der Festhalle für andere Nutzungszwecke legte Ittig die Möglichkeit nahe, dass eine Welle an weiteren Nutzern das Gebäude für ihre Übungszwecke entdeckt. Zudem berichtete sie hinsichtlich Reinigungsarbeiten und Management der Hallenzeiten von einem deutlich höheren Aufwand für die Verwaltung.

Ratsmitglied Emil Maier widersprach dem Verwaltungsvorschlag, der die Nutzung der Festhalle für Übungszwecke aus grundsätzlichen Erwägungen nicht befürwortet. Er plädierte auf eine Satzungsänderung, welche die Nutzung der Halle für weitere Vereinsaktivitäten öffnet. "Wir reden immer von der Unterstützung ehrenamtlich tätiger Vereine und Gruppierungen. Hier hätten wir eine Chance, etwas zu tun. Zudem haben wir uns in der Vergangenheit oft früher unterhalten wie die öffentlichen Einrichtungen besser ausgelastet wären."

Satzungsänderung: Antrag scheitert knapp

Gemeinderat Eckhard Britsch plädierte für eine konzeptionelle Überarbeitung der Festhallenordnung. "Eventuell ist es möglich, die Nutzungsänderung in einer gewissen Form zu beschränken", nannte er als Beispiel Ballspiele, für welche die Halle nicht gemacht sei.

Die Abstimmung für den Antrag zur Satzungsänderung, mit der eine sofortige Nutzung der Festhalle für die Linedancer einhergegangen wäre, lehnte der Gemeinderat mit sechs Ja- zu sechs Nein-Stimmen ab. Dasselbe Ergebnis erhielt der Verwaltungsvorschlag einer grundsätzlichen Ablehnung weiterer Nutzungsmöglichkeiten.

Somit ist auch die Regelung, das dem Bürgermeisteramt die Möglichkeit gewährt, Ausnahmen zu genehmigen, ad acta gelegt. So bleibt alles beim Alten. Finanzverwalter Thomas Berninger teilte mit, dass ein erneutes Gesuch zur Nutzungsänderung der Festhalle frühestens wieder in einem halben Jahr gestellt werden könne. "Dann diskutiert ein neuer Gemeinderat und ein neuer Bürgermeister über die Angelegenheit.

Hinsichtlich der Ablösung der Kleinbeträge für die Mesnerbesoldung und den Anteil der bürgerlichen Gemeinde an der Kirchturmuhr und Glockengeläuteanlage einigte sich die Verwaltung mit der evangelischen Kirchengemeinde. Einstimmig votierte der Gemeinderat für den Beschlussvorschlag, die Mesnerbesoldung mit Kosten in einer Höhe von 4342,31 Euro und die Turmuhr inklusive Glocken mit einmalig 4504,26 Euro abzulösen.

Bürger müssen weniger für Kirchturm zahlen

Zudem einigten sich beide Seiten darauf, dass sich die bürgerliche Gemeinde an den zukünftigen Sanierungskosten für den Kirchturm inklusive Uhr und Glocken anstatt mit 50 Prozent nur noch mit 25 Prozent beteiligt. "Wir sind uns einig. Noch ausstehend ist die Zustimmung des amtlichen evangelischen Kirchengemeindebezirks in Stuttgart, der als letzte Instanz über die ausgehandelten Verträge abstimmt", erinnerte Mauch daran, dass die letze Hürde noch nicht übersprungen wurde.