Das ehemalige Blähtonwerk in Tuningen. Die Eigentümer bieten das Gelände dem Land als Standort für das Großgefängnis an. Die "Aktionsgemeinschaft gegen ein Gefängnis in Tuningen" lehnt das vehement ab. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder-Bote

Aktionsgemeinschaft gegen Gefängnisneubau vermutet Beeinflussung des Gemeinderates durch Firma

Tuningen/VS-Weigheim (li). Die "Aktionsgemeinschaft gegen ein Gefängnis in Tuningen" (AGG) lehnt den Bau einer Justizvollzugsanstalt auch auf dem Gelände des ehemaligen Lias-Blähtonwerks ab.Wie am vergangenen Samstag berichtet, haben die Eigentümer dem Land Baden-Württemberg das Grundstück angeboten. Das Land ist derzeit auf der Suche nach einem Gelände, auf dem ein Großgefängnis gebaut werden soll und sieht in der Industrie- brache eine Alternative zum bisherigen Standort, einer landwirtschaftlich genutzten Fläche auf den Gemarkungen Tuningen und Weigheim.

In einer Pressemitteilung, die das AGG-Mitglied Manfred Renz dem Schwarzwälder Boten gestern zuschickte, bezieht die Aktionsgemeinschaft nun Stellung. "Ursprünglich erfolgte der Verkauf des wertvollen und als Naherholungsgebiet von vielen Tuningern genutzten großen Waldgebietes an Lias mit dem Ziel, nach Abbauende das gesamte Areal wieder zu rekultivieren" erklärt die AGG in ihrem Schreiben. Die Gemeinde habe nach Informationen der AGG als Garantie hierfür eine Bankbürgschaft vorliegen. Mit einem aufgestellten Bebauungsplan habe die Gemeinde "die weitere Entwicklung in diesem Bereich beeinflussen" wollen.

"Vermutlich auf Druck von Lias wurde der Bebauungsplan vom Gemeinderat aber wieder zurückgenommen" mutmaßt die AGG und schreibt weiter: "Es kann vermutet werden, dass damals schon die Absicht von Lias, dem Land das Gelände als Gefängnisstandort anzubieten, bekannt war. Plötzlich sind die Nachbargemeinden, die mit dem neuen möglichen Standort Lias nicht mehr die unmittelbaren Sicht auf das Großgefängnis hätten, weniger betroffen."

Die AGG hält nach wie vor einen Standort für ein Großgefängnis auf Gemarkung Tuningen für ungeeignet und auch für nicht verhältnismäßig, bezogen auf die Gemeindegröße. "Das unmittelbar vor der Wohnbebauung von Tuningen gelegene Gelände würde viele Bewohner, neben anderen Beeinträchtigungen, durch die taghelle Beleuchtung der gesamten Anlage, die weithin sichtbar wäre, stören", so die AGG.

Weiter heißt es in dem Brief: "Viele Tuninger erinnern sich noch an die Ursprünge von Lias, als eine große Wunde in den Wald geschlagen wurde. Mit der Rekultivierung sollte die Wunde wieder geheilt werden. Alle geäußerten Bedenken hinsichtlich des Baus eines Großgefängnisses auf Tuninger Gemarkung bleiben auch für den neuen Standort unverändert bestehen. Hinzu kommt beim Lias-Gelände eine zusätzliche Verkehrsbelastung in der Gemeinde. Wir wollen das St.-Florians-Prinzip nicht strapazieren, wissen aber, dass es Gemeinden gibt, Rottweil und Meßstetten, die passend zu ihrer Infrastruktur großes Interesse haben, ein Großgefängnis auf ihre Gemarkung zu bekommen. Wir werden weiter gegen einen Gefängnisstandort auf Gemarkung Tuningen angehen!"