Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft - Frau hatte Baby nach Geburt erfrieren lassen.

Tübingen - Im Prozess gegen eine Mutter, die ihr Baby nach der Geburt erfrieren ließ, haben Anklage und Verteidigung ein vergleichsweise mildes Urteil gefordert.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat am Mittwoch vor dem Tübinger Landgericht als Totschlag und forderte sechs Jahre Haft. Der Verteidiger der 44- Jährigen argumentierte, seine Mandantin sei psychisch überfordert gewesen und habe das Kind nicht umbringen wollen.

Urteil soll Montag gesprochen werden

Die 44-Jährige ergriff zum Schluss noch einmal selbst das Wort. In einem ungewöhnlich langen Plädoyer sagte sie, sie mache sich selbst große Vorwürfe. „Mit diesem Schuldgefühl muss ich ganz alleine fertig werden.“

Das Urteil soll am kommenden Montag (29. November) gesprochen werden.