In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass nur totes Virusmaterial nachgewiesen wird, also keine Infektiosität vorliegt, so das Gesundheitsamt. (Symbolfoto) Foto: Photoguns

Gesundheitsamt erklärt: Nach 14 Tage Corona-Quarantäne wird "nur totes Virusmaterial nachgewiesen".

Schömberg-Schörzingen - Was passiert, wenn man nach der Covid-Quarantäne erneut positiv auf das Virus getestet worden ist? Darf man dann wieder arbeiten gehen oder sollte die Quarantäne verlängert werden?

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Diese Fragen beschäftigen eine Leserin, der nach einem freiwilligen Positiv-Test nach der Quarantäne vom Gesundheitsamt mitgeteilt worden war, dass sie trotzdem wieder zur Arbeit gehen könne.

Der Schwarzwälder Bote hat beim Gesundheitsamt nachgefragt. Dort heißt es: "Beim PCR-Test wird Erbmaterial des Virus nachgewiesen. Bei einem ersten Test wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um infektiöse, das heißt lebende Viren handelt. Deshalb werden 14 Tage Quarantäne verhängt. Nach diesen 14 Tagen ist in der Regel kein lebendes Virusmaterial im Rachen mehr vorhanden. Entweder ist die Infektion dann in die Lunge abgesunken und hat einen schweren Verlauf verursacht oder die körpereigene Abwehr hat es geschafft die Viren abzutöten. In letzteren Fällen wird laut Fachliteratur manchmal Erbmaterial abgetöteter Viren nachgewiesen. Aus diesem Grund ist eine erneute Quarantäne nicht notwendig."

Ein "Zufallsbefund"

Und weiter: "In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass nur totes Virusmaterial nachgewiesen wird, also keine Infektiosität vorliegt."

In der Anfangszeit der Pandemie seien solche Nachweise häufiger vorgekommen, als bestimmte Personengruppen wie etwa Ärzte und medizinisches Personal noch nach Beendigung der Quarantäne frei getestet werden mussten.

Inzwischen würden Personen nach Beendigung der Quarantäne nicht noch einmal getestet, da eine wissenschaftliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben sei: "Es handelt sich also um Zufallsbefunde."