Zwei Polizeibeamte kontrollieren die nächtliche Ausgangssperre, die bis vor kurzem landesweit galt. Im Zollernalbkreis soll es zunächst keine Beschränkung geben, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Foto: Michael

Landkreisverwaltung will Entwicklung des Infektionsgeschehens genau prüfen. Pauli appelliert an Vernunft der Bürger.

Im Zollernalbkreis wird es vorerst keine nächtliche Ausgangsbeschränkung geben. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Je nach Entwicklung der Fallzahlen könnte es in den nächsten Tagen aber auch eine andere Entscheidung geben.

Zollernalbkreis - Die landesweite nächtliche Ausgangsbeschränkung waren zum Donnerstag aufgehoben worden Damit setzte das Land Baden-Württemberg ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um – und delegierte die Entscheidung an die Stadt- und Landkreise.

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Die Vorgabe des Sozialministeriums an die Gesundheitsämter lautet, eine entsprechende Allgemeinverfügung dann zu erlassen, wenn bei einem diffusen Infektionsgeschehen der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu befürchten ist.

Blickt man nur auf den Inzidenzwert, dann ist eine der Voraussetzungen erfüllt, auf deren Grundlage eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt werden könnte. Die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis lag zuletzt indes nur noch knapp über der Marke von 50 (Donnerstag: 53,3). Ein diffuses Infektionsgeschehen ist derzeit nach Angaben des Gesundheitsamts ebenfalls gegeben, da es lokal nicht eingegrenzt werden kann und aktuell keine Hotspots das Infektionsgeschehen dominieren.

Ausgangssperre als "ultima ratio"

Allerdings müsse hier nach Meinung des Gesundheitsamts – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim – sehr genau geprüft werden, ob der Erlass einer nächtlichen Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr im Landkreis verhältnismäßig wäre. Der Erlass einer Ausgangssperre sei als "ultima ratio" zu sehen, soll also ausschließlich dann erlassen werden, wenn alle anderen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung keine ausreichende Wirkung entfalten und eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Raum steht. Die Hürden sind hier insgesamt sehr hoch.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Frühjahr 2020 die Infektionszahlen ohne Ausgangsbeschränkungen zurückgegangen sind. Die Kontaktbeschränkungen sind nach wie vor das effektivste Mittel, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Diese bleiben mit Wegfall der Ausgangssperre weiterhin unverändert bestehen. Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts.

Verhalten der Menschen wird beobachtet

"Wir appellieren zunächst an die Vernunft der Bürger im Zollernalbkreis, nun zu Beginn der Fasnet die erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Nicht alles, was jetzt theoretisch ohne Ausgangssperre erlaubt ist, sollte tatsächlich ausgenutzt werden", so Landrat Günther-Martin Pauli. Und weiter: "Wir alle wollen wieder so schnell wie möglich gesunde Normalität in unserem Alltag erleben."

Das Landratsamt Zollernalbkreis werde zunächst vom Erlass einer Allgemeinverfügung absehen, um dann in den nächsten Tagen anhand von Rückmeldungen von Polizei sowie Städten und Gemeinden und der Entwicklung der weiteren Fallzahlen eine Entscheidung zu treffen. Nicht zuletzt, heißt es aus dem Landratsamt, werde das Verhalten der Menschen im Zollernalbkreis in die Entscheidung miteinfließen.