Claudia Hahn (links) und Daniela Rombach stehen zu Beratung werdender Eltern bereit. Foto: Paskal Foto: Schwarzwälder-Bote

Claudia Hahn und Daniela Rombach informieren über Mutterschutz, Elterngeld und andere Regelungen

Von Christel Paskal

Triberg. Was für werdende Eltern wichtig ist, welche Rechte sie haben und welche Ansprüche auf finanzielle Leistungen, haben Claudia Hahn und Daniela Rombach vom Caritas-Sozialdienst aufgezeigt.

Im s’Hebammenhaus in der Hauptstraße haben sich fünf Männer und sechs Frauen getroffen. Eine Hochschwangere hat demnächst Geburtstermin. Zunächst haben alle ihre Schuhe ausgezogen und es sich auf Matten auf dem Boden und mit Kissen im Rücken gemütlich gemacht. Claudia Hahn und Daniela Rombach wollten die werdenden Eltern über soziale und finanzielle Hilfen informieren.

Ganz wichtig für eine berufstätige Frau ist es, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu unterrichten, damit Kündigungsschutz besteht. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht Mutterschutz. Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate.

Das Elterngeld gibt es ab der neunten Woche nach der Geburt. Berechnet wird es nach dem Nettoverdienst der letzten zwölf Monate. Daher meinten die Beraterinnen: "Es lohnt sich durchaus, rechtzeitig über einen Tausch der Lohnsteuerklasse nachzudenken."

Kündigungsschutz besteht während der Elternzeit. Der Arbeitgeber ist innerhalb einer Woche nach der Geburt über die zu nehmende Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Beschäftigten stehen zwei Jahre zu. Weitere zwölf Monate können bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Der Partner kann bei dieser Elternzeit auch berücksichtigt werden.

Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen können bei einer Schwangeren-Beratungsstelle über die Bundesstiftung "Mutter und Kind" Umstandskleidung, Babyausstattung und die Einrichtung eines Kinderzimmers beantragt werden. Wer keinen Krippenplatz bekommt, hat ab dem 15. Lebensmonat des Kindes Anspruch auf ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro für bis zu 22 Monate.

Kindergeld ist über die Familienkasse erhältlich. Für das erste und zweite Kind sind das momentan 184 Euro monatlich, für das dritte 190 Euro und steigt ab dem vierten Kind auf 215 Euro. Einkommensschwache Familien können einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro bekommen. Auch kann Wohngeld gewährt werden.

Interessant ist der Landesfamilienpass bei Alleinerziehenden mit einem Kind oder bei Familien ab drei Kindern. Viele Eintritte in Tierparks, Schlösser und andere Einrichtungen sind kostenlos oder ermäßigt. Oft bieten auch Gemeinden selbst Vergünstigungen an. Hahn und Rombach empfehlen: "Fragen Sie einfach danach."

Geburtsvorbereitungskurse rechnen Hebammen direkt mit der Krankenkasse ab. Die Referentinnen wiesen auch noch auf die Familienpflege, die Tagespflegebetreuung und auf das ab 1. Juli geltende Elterngeld Plus hin. Da sich manches ändern kann, ist eine persönliche Beratung empfehlenswert. Rombach hat Sprechzeiten im Kurhaus jeweils am Dienstag von 9 bis 11 Uhr und am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 07722/3217.