Beim Großeinsatz der Polizei in Triberg waren auch Spezialkräfte vor Ort. Foto: Symbolfoto: Rumpenhorst

Polizei nutzt Überraschungseffekt. Beschuldigter verurteilt Vorgehen und bezeichnet Wohnungsdurchsuchung als "kriegsähnliche Aktion".

Triberg - Szenen wie in einem Krimi spielten sich heute vor einer Woche frühmorgens in der Rohrbacher Straße in Triberg ab. Gegen 6 Uhr stürmten Polizeibeamte bei einem Großeinsatz Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume und fanden dabei auch Waffen, Munition und verfassungsfeindliche Symbole.

Die in der Wasserfallstadt selten vorkommende, groß angelegte polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme aufgrund eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses sorgte in Triberg und der gesamten Raumschaft für reichlich Aufsehen. Auch der sich seit Anfang Oktober mit seiner Frau in Urlaub befindende beschuldigte Triberger (Name ist der Redaktion bekannt) erfuhr im weit entfernten Asien von der mehrstündigen Durchsuchung seiner Wohnung und seines Fahrzeugs in seiner Abwesenheit und meldete sich nun per E-Mail bei unserer Zeitung.

Er schreibt, dass die Berichterstattung der Polizei "praktisch in allen Punkten nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht". Dafür gebe es Zeugen. Er schildert das Vorgehen wie folgt: Die weiteren Hausbewohner in der Rohrbacher Straße seien vergangenen Donnerstag gegen 6 Uhr durch lautes Knallen, Knirschen und splitterndes Glas geweckt worden. Aufgeschreckt hätten sie versucht, ins Freie zu flüchten. Dabei hätten sie durch die Fenster im Treppenhaus vor den Garagen zwischen fünf und sieben "voll Vermummte" gesehen, die ihre mit Ziellaser ausgestatteten Schusswaffen auf Kopf und Brust der geschockten Bewohner richteten.

"Meine Tochter, psychisch am Ende, öffnete die untere Haustür, die noch nicht eingeschlagen war, damit die weiteren Polizisten ins Haus strömen konnten. Ein anderer Teil des Kommandos verschaffte sich inzwischen Zugang zu meiner leer stehenden Wohnung. Eingerammt war die obere Haustür, die Scheibe aus Sicherheitsglas in der Türe zu einem früheren Ausstellungsraum war in kleine Stücke zerschlagen", so der sich noch einige Tage in Asien befindende Beschuldigte. Er verweist darauf, dass in dem Haus seines Wohnorts, das ihm nicht gehöre, erheblicher Schaden angerichtet und "angeblich Waffen und Munition gefunden wurde, was völlig unmöglich war."

Auch sei offenbar einem Polizisten während des Einsatzes "die Ungesetzlichkeit des Eindringens" in seine Wohnung aufgefallen, womit er kurzerhand seiner Tochter die Wohnungszuständigkeit zugewiesen habe, was diese aus rechtlichen Gründen aber abgelehnt habe.

Ziel: Beweismittel aus einer Straftat gegen Amtsperson zu finden

Der gesuchte Baseballschläger, mit dem er den Triberger Gerichtsvollzieher bedroht haben soll, habe sich "niemals in seinem Besitz befunden". Da der Gerichtsvollzieher für seine Beschuldigungen keine Beweise habe, sei "die kriegsähnliche Polizeiaktion" völlig unverständlich.

Dass der rund vierstündige Großeinsatz mit über 20 Einsatzkräften mit Beamten des Polizeireviers St. Georgen, der Polizeiposten Triberg und Furtwangen, Spezialkräften und einem Hundeführer seine Rechtmäßigkeit hatte, betont Michael Aschenbrenner von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Tuttlingen auf Anfrage. Dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Durchsuchung nicht anwesend war, habe man nicht gewusst. Es sei dabei auch nicht um die Festnahme des Beschuldigten gegangen, sondern darum, Beweismittel aus einer Straftat gegen eine Amtsperson zu finden, was auch erfolgt sei. Dabei handle es sich zwar nicht um einen Baseballschläger, wie Aschenbrenner berichtet, jedoch um ein "längeres Schlagwerkzeug".

Darüber hinaus habe man zwar keine Schusswaffen, aber Teile davon, Schwarzpulver, eine Machete, ein Messer, nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, sichergestellt. Auch nicht erlaubte, verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuze seien in den Räumen des bekanntermaßen staatlichen Organgen gegenüber grundsätzlich sehr kritisch eingestellten Mannes gefunden worden.

Nicht zuletzt deshalb und unter Bewertung der Gesamtumstände habe ein dringender Tatverdacht bestanden, dass er bei einer Durchsuchung massiven Widerstand leisten würde. Daher sei es auch zu der Durchsuchung mit Einsatzstandards wie Schutzhauben und Schusswaffen, bei dem man den Überraschungseffekt ausnutzen wollte, gekommen. Dass dabei "leider unbeteiligte Hausbewohner, neben der Tochter auch eine weitere Frau und ein Mann, erschreckt wurden", bedauere er. Wichtig sei letztendlich jedoch, dass niemand der Beteiligten, weder Bewohner, Betroffener noch Beamte, verletzt wurden.

Was den entstandenen Sachschaden betreffe, könne der Beschuldigte, der den Polizeieinsatz im Endeffekt aufgrund seines strafrechtlichen Verhaltens, Nötigung und Bedrohung einer Amtsperson, ausgelöst habe, einklagen, informiert Aschenbrenner.

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten gehen derweil weiter. "Gravierende Tatbestände gegen ihn liegen darüber hinaus nicht vor", so Aschenbrenner auf Anfrage.