Gemeinderat: Beschlussfassung zum Bebauungsplan Schelmenrain / Eine Enthaltung
Triberg. Bereits Ende Januar hatte der Gemeinderat Triberg über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sondergebiet Gastronomie Schelmenrain im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a des Baugesetzbuchs entschieden.
Rechtsanwalt rät zur erneuten Beratung
So mancher mag sich verwundert die Augen gerieben haben, denn derselbe Punkt stand diese Woche erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. "Unser Rechtsanwalt hat uns angeraten, die Bauleitplanung noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen", erklärte Bürgermeister Strobel den Grund dafür. Es sei für die Stadt notwendig, rechtzeitig die Hand auf das betroffene Gelände zu legen, so der Schultes.
Veränderungssperre hat zwei Jahre Gültigkeit
Friedhelm Weber (SPD) wollte vor der Abstimmung, die erneut auch die Veränderungssperre für das Sondergebiet betraf, erfahren, ob eine zeitliche Begrenzung dieser Veränderungssperre möglich sei. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre regelt Paragraf 17 des Baugesetzbuches. Danach tritt die Sperre nach zwei Jahren außer Kraft. Eine Verlängerung um ein Jahr sei jedoch möglich, erklärte Strobel.
Bernhard Fehrenbach (FWV) fragte nach den Kosten. Er erfuhr vom Bürgermeister, dass die jetzigen Maßnahmen außer den Beratungskosten seitens des Rechtsanwalts, der jedoch in Rechtsfragen immer wieder konsultiert werde, erst dann Kosten verursachen, wenn tatsächlich ein konkreter Bebauungsplan angefertigt werde. Bei der Beschlussfassung gab es eine Enthaltung.