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Triberger Feuerwehr erhält mehr Geld für Einsätze Bürgermeister Gallus Strobel erfreut

Gute Nachrichten für die Feuerwehr der Wasserfallstadt: Für die Einsätze gibt’s mehr Geld. "Das haben Sie verdient", betonte Bürgermeister Gallus Strobel bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Triberg. Vorausgegangen war der Erhöhung der Entschädigung für Feuerwehrangehörige ein gemeinsames Schreiben des Gemeindetags, des Städtetags und des Landesfeuerwehrverbands vom 9. Oktober 2017, in dem Empfehlungen ausgesprochen wurden über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige - durchweg höher als die bisher in der Wasserfallstadt festgelegt.

Zwischen zehn und 25 Euro je volle Stunde

So steigt die Entschädigung bei Einsätzen von 8.50 auf Elf Euro je volle Stunde, allerdings wird der Betrag nur während der Arbeitszeit erstattet und nur dann, wenn der Arbeitgeber keinen Verdienstausfall geltend macht. Haushaltsführende Personen erhalten innerhalb der üblichen Arbeitszeit ebenfalls elf Euro je Stunde, Brandsicherheitswachen werden mit zehn Euro gewährt, Selbstständige erhalten 25 Euro je Stunde während der üblichen Arbeitszeiten.

Ebenfalls deutlich angehoben wurden die Entschädigungen für Funktionsträger wie Kommandanten, Kommandanten-Stellvertreter oder Jugendwarte. Zehn anstelle von bisher 8,50 Euro erhalten Gerätewart und Atemschutzgerätewart. Insgesamt rechnet man seitens der Stadtverwaltung mit einem Mehraufwand von etwa 4800 Euro pro Jahr. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Ute Meier (SPD) bestätigte Bürgermeister Gallus Strobel, dass die Satzungsänderung nachträglich zum Januar 2018 in Kraft tritt.

Zusätzlich wurden in die Feuerwehrsatzung der Stadt Triberg einige weitere Änderungen eingearbeitet. So wurden unter anderem laut Paragraf 2 nun das Eintrittsalter in die aktive Wehr auf 17 Jahre herabgesetzt, neu geregelt wurden dazu Entlassungsgründe sowie Rechte und Pflichten der Floriansjünger. Um fünf Jahre herausgesetzt wurde der mögliche Eintritt in die Altersmannschaft auf 55 Jahre. Auch die Wahlen der Funktionsträger sowie die Bildung von Sondervermögen der Abteilungen wurden dem neuen Feuerwehrgesetz angepasst. Der Gemeinderat billigte beide Satzungsanpassungen jeweils einstimmig.