Clemens Hug (links) und Bernhard Bolkart Foto: Volk Foto: Schwarzwälder Bote

Hauptversammlung: Vorstellungen des BLHV zum Umweltschutz

Triberg-Gremmelsbach (nv). Zur Hauptversammlung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands in Gremmelsbach war Kreisvorsitzender und Vizepräsident des BLHV, Bernhard Bolkart, eingeladen, um die Vorstellungen des Verbands zum Naturschutz zu begründen und dafür zu werben. Ihm gehörte die Bühne im zweiten Teil des Abends.

Anerkennende Worte hatte er für Clemens Hug, besonders für seine Arbeit auf Kreisebene.

Aus den aktuellen Themen griff er zunächst die Wildschweinplage auf, die werde die Landwirte noch lange Zeit begleiten. Gründe dafür: die hohe Fruchtbarkeit dieser Tiere, die milden Winter, die die meisten Ferkel überleben, und die enorme Beweglichkeit der "Schwarzkittel". Damit verbunden ist die Schwierigkeit für die Jäger, die Tiere zu schießen. Für ihre Geduld, stundenlanges Ansitzen, oft in Kälte und Dunkelheit, forderte er die richtige Wertschätzung ein. Zwar werden viele Wildschweine geschossen, aber immer noch nicht genug.

In aller Breite nahm er zu seinem eigentlichen Thema "Bienen retten" Stellung, arbeitet aber die Unterschiede zum "Volksbegehren Artenschutz" in Bayern "Pro Biene" heraus. "So nicht". Also stellt dem der BLH V seinen Volksantrag in Baden-Württemberg entgegen. Hier ist nicht ein Gesetz mit Verboten das Ziel, sondern der freiwillige Naturschutz. Diesen hält er für die bessere Lösung.

Der Vorschlag fand gleich die Unterstützung von Weinbauern und Imkern. Wo eine gesetzliche Regelung vorliegt, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Weitere Argumente: eine Landwirtschaft auf radikaler biologischer Grundlage (ganz ohne Chemie) würde die Existenz vieler Bauern vernichten, regionale Produkte würde es kaum noch geben. Sie müssten den vierfachen Preis für ihre Produkte verlangen, um überleben zu können. Das ist eine Illusion, weil es allen Marktgesetzen widerspräche.

Die Folgen für Biolandwirtschaftsgebiete wären noch viel verheerender. Sonderkulturen, also Weinbau, Hopfen, Obstbau – ganze Landwirtschaftsgebiete wie der Kaiserstuhl, die Bodenseelandschaft – wären verschwunden. Als Beispiel: Äpfel wären voller Schorf und verwurmt, also nicht mehr verkäuflich. Die Folge: Sie würden vom Ausland importiert werden müssen, wo es diese Bestimmungen nicht gibt.

Eine Auswirkung ist in Bayern schon zu sehen. Bauern haben auf Streuobstwiesen die Bäume gefällt, bevor das Gesetz verabschiedet wurde, weil sie sie weiterhin nicht mehr pflegen dürfen. Aus diesen Gründen rät der BLHV davon ab, das Volksbegehren zu unterschreiben. Seine Vorschläge – notgedrungen allgemein gehalten – in dem von ihm initiierten Volksantrag sind unter anderem: Die Regierung soll Anreize für Artenvielfalt schaffen, Artenrückgang bekämpfen, statt Verbot von Pflanzenschutzmitteln "fachlich fundierte und wirkungsvolle" zu fördern. Bereits bestehende Forschungseinrichtungen sollen Gegenmaßnahmen gegen Artensterben untersuchen. Der Flächenverbrauch soll reduziert werden. Auch der Handel soll seiner Verantwortung für die heimische Landwirtschaft gerecht werden.

Der Referent hatte Flyer ausgelegt, mit Vorschlägen, wie in Baden-Württemberg richtig abgestimmt wird. Jeder wahlberechtigte, deutsche Staatsbürger mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg im Wahlalter kann das Formular ausdrucken, (www.volksantrag-gemeinsam.de), ausfüllenund per Post an eine BLHV-Geschäftsstelle schicken.