Neue Hoffnung für das Partyvolk: Die neue Corona-Verordnung sieht vor, dass es in Clubs und Discos keine Personenobergrenze mehr gibt – vorausgesetzt, die Besucher erfüllen die 3-G-Regelung. Noch wichtiger: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt dort die Maskenpflicht. Das macht auch Hoffnung auf ein schnelles Öffnen des Balinger Top 10.
Balingen - "Tanzen mit Maske, das geht gar nicht", sagt Dirk Bamberger, der Betreiber der Balinger Discothek Top 10. Deshalb freut es ihn, dass die jetzt in Kraft getretene neue Corona-Verordnung vorsieht, dass bei entsprechenden Hygiene- und Lüftungskonzepten die Maskenpflicht an den Sitzplätzen und auf der Tanzfläche entfällt.