Ganz schön eng bei Gegenverkehr: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht haben auf der Kreisstraße 4552 nichts verloren. Foto: Kugel

Eigentlich darf die Kreisstraße 4552 zwischen Eyachtal und Höhenorten Schwann und Dennach nur für Fahrzeuge von bis zu 3,5 Tonnen befahren werden. Doch mitunter fahren auch schwerere Lastwagen darauf. Was sagen die Behörden dazu?

Neuenbürg - Weil die Fahrbahn der Kreisstraße 4552 eng ist und sich noch dazu in engen Kehren in die Höhe windet, darf die Strecke eigentlich nur von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen befahren werden. Schon beim Begegnungsverkehr von zwei normalen Autos müssen sich die Fahrer mitunter sehr konzentrieren, damit sie in ihrer engen, nicht markierten Fahrspur bleiben. Trotzdem verirrt sich immer wieder ein Fahrzeug auf die Strecke, das dort nichts verloren hat. Liegt das womöglich daran, dass es für manche Fahrzeuge, Dienstleister oder Einsatzfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen gibt?

Bußgeld liegt bei 100 Euro

Nein, sagt Jürgen Hörstmann, Sprecher des Landratsamtes Enzkreis. "Es gibt auf dieser Strecke keine Ausnahmegenehmigungen für niemanden, weil es schlicht zu gefährlich ist." Demzufolge dürfte es also gar nicht vorkommen, dass ein Lastwagen diesen Streckenabschnitt befährt.

Hörstmann verweist in seiner Antwort an den Schwarzwälder Boten auch auf die Polizei, die nach seinen eigenen Beobachtungen immer mal wieder an der K 4552 kontrolliere.

Vonseiten der Pressestelle der Polizei heißt es, dass das dafür zuständige Ortspolizeirevier tatsächlich in unregelmäßigen Abständen vor Ort kontrolliere. In der ersten Jahreshälfte habe es solche Kontrollen schon gegeben. Häufig fänden die Kontrollen im Rahmen von Geschwindigkeitsüberprüfungen statt, bei denen auch auf die Tonnage-Beschränkung hin Fahrzeuge untersucht würden. Zudem liege auch bei Streifenfahrten ein Augenmerk auf dieser Verkehrsbeschränkung.

Fahrer von Fahrzeugen, die unter die Tonnage-Beschränkung fallen, diese aber missachten, werden bei einer Kontrolle übrigens zur Kasse gebeten. Laut www.bussgeldkatalog.org verhängt die zuständige Bußgeldstelle dafür 100 Euro Strafe. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohten in aller Regel aber nicht, heißt es weiter.