An dieser Aufschleifung geschah der tödliche Unfall. Foto: Thiercy

Ein 82-Jähriger wurde am Freitag auf der B 463 von mehreren Autos erfasst und getötet. Die Polizei fahndete nach einem am Unfall beteiligten Fahrer, der einfach weiter gefahren sein soll, ohne sich um das Geschehen zu kümmern. Das ist der aktuelle Ermittlungsstand.

Der Mann war gegen 17.40 Uhr zu Fuß auf der Bundesstraße vom Industriegebiet Gehrn Richtung Weilstetten unterwegs. Kurz nach der Aufschleifung zur B 27 wurde der 82-Jährige von mehreren Fahrzeugen erfasst. Unter einem davon wurde er eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle.

 

Zeugen hatten berichtet, dass ein Unfallfahrer einfach weiter gefahren sei. Die Polizei konnte diesen noch am Abend des Unglücks ermitteln und sein Auto sicherstellen. Die Beamten hatten Schäden am Wagen bemerkt, die zum Unfallhergang passen könnten. Mittlerweile steht fest: „Es waren doch keine Hinweise, die zum Unfallgeschehen passten.“ Das sagte Ramona Döttling vom Polizeipräsidium unserer Zeitung auf Nachfrage.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Auf den Zeugenaufruf ihrer Kollegen hin hätten sich „eine Hand voll Leute“ gemeldet. Diese würden nun nach und nach befragt. Die Aussagen fließen in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen ein. „Der möglichst genaue Hergang des Umfalls muss rekonstruiert werden“, sagt Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter. Dies sei für die Festlegung einer möglichen Strafe vor Gericht unabdingbar.

„Es kommt auf alle Facetten des Falls an“, erklärt der Jurist. Grundsätzlich stehe bei Verkehrsunfällen, bei denen ein Mensch stirbt, der Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Straßenverkehrsgefährdung im Raum.

Wie hoch das Strafmaß in solchen Fällen ausfallen kann, ist in Paragraf 222 des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt. Dort heißt es: „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sachverständiger erstellt Gutachten

Grundsätzlich schauen die Juristen vor Gericht aber, ob ein Unfall vorhersehbar oder vermeidbar gewesen wäre, sagt Beiter. War es dunkel? War das Opfer dunkel gekleidet? Hat es geregnet? Ist der Fahrer zu schnell unterwegs gewesen? All diese Faktoren würden eine Rolle bei einer Anklage spielen. Dem Oberstaatsanwalt ist aber auch klar: „Wer so etwas erlebt, der ist eigentlich schon genug bestraft.“

Die Polizei wartet bis zum Abschluss der Ermittlungen auf das Gutachten eines Sachverständigen, weiß Döttling. Die Verkehrspolizei würde regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen auch in diesem Streckenabschnitt der Bundesstraße machen. Erlaubt sind dort 100 Stundenkilometer. Gemessen wird mit Handmessgeräten. „Wir müssen auch schauen, dass wir einen sicheren Standort für die Kollegen haben.“ Ein solcher ist kurz nach der Unfallstelle.