Im Winter im Schwarzwald sehen die Straßen mitunter abenteuerlich aus. Was Ausstattung und Fahrweise angeht, gilt es da, einiges zu beachten. (Archivbild) Foto: Sauer

Der erste Schnee ist mancherorts im Schwarzwald schon gefallen. Wer noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte das schleunigst nachholen. 

Oberndorf - Und nicht nur das, Andreas Müller, Verkehrsexperte beim ADAC Südbaden, beantwortet im Interview offene Fragen rund um das Fahren im Winter. Mit diesen Tipps kommen Autofahrer sicher durch die dunkle Jahreszeit.

Ab wann sind Winterreifen Pflicht?Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf man nur mit Winterreifen fahren. Wir empfehlen Autofahrern daher, sich an der Faustformel "von Oktober bis Ostern" zu orientieren und ab Oktober Winterreifen aufzuziehen. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Vorne Winter-, hinten Sommerreifen fahren ist also nicht erlaubt.

Was passiert bei einem Unfall im Winter ohne Winterreifen?Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Werden andere behindert: 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Hat das Fahren im Winter ohne Winterreifen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?Im Falle eines Unfalls kann das zu einer erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil der Fahrer sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

Gibt es auch eine Pflicht, im Sommer Sommerreifen zu fahren?Weil der Gesetzgeber das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht ausdrücklich verbietet, dürfen diese grundsätzlich auch im Sommer weitergefahren werden. Im Sinne der Sicherheit ist dies alles andere als sinnvoll, denn bei warmen Temperaturen zeigen Winterreifen Schwächen, die sogar gefährlich werden können!

Was passiert, wenn ein sehr früher, plötzlicher Wintereinbruch kommt, zum Beispiel vor Oktober. Zählt im Unfall-Fall dann die Erklärung, dass es noch keine Gelegenheit gab, die Reifen zu wechseln?Nein, diese Erklärung zählt nicht. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse – bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf man nur mit Winterreifen fahren. Daher empfehlen wir, bereits ab Oktober den Winterreifen-Wechsel einzuplanen.

Woran erkennt man, ob Winterreifen noch gut sind? Ab welchem Alter müssen sie spätestens erneuert werden?Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt für Winterreifen 1,6 Millimeter. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Ob genug Profiltiefe vorhanden ist, lässt sich ganz einfach mit dem silbernen Rand einer Zwei-Euro-Münze nachmessen. Er sollte beim Einstecken in den Reifen nicht mehr zu sehen sein. Die Reifen sollten spätestens nach sechs Jahren getauscht werden. Dann ist die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Wann darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden und wann nicht?Die Nebelschlussleuchte dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Wer die Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25, beziehungsweise 35 Euro.

Muss man im Winter, wenn es morgens trüb - aber nicht dunkel - ist, auch mit Licht fahren?Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind. Dann muss der Fahrer das Abblendlicht einschalten. Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt, auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird oder innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt.

Was ist die richtige Geschwindigkeit bei Schnee oder Eisglätte? Gibt es da zum Beispiel für Autobahnen eine Faustregel?Für das Fahren bei Eis, Schnee und winterlicher Nässe gibt es kein Patentrezept. Vorausschauend und umsichtig fahren ist das A und O. Die Devise lautet: größeren Abstand zum Vordermann halten, sanft bremsen und gefühlvoll lenken. Hektische Fahrmanöver sollten unbedingt verhindert werden. Wichtig bei allen Fahrsituation: Stets beide Hände am Lenkrad halten!

Gibt es noch etwas, das beim Fahren bei Glätte zu beachten ist?Wenn es auf gerader Strecke doch brenzlig werden sollte: Auskuppeln, ausrollen lassen und behutsam gegenlenken. Bei einem drohenden Aufprall gilt Vollbremsung, um die Einschlaggeschwindigkeit zu verringern. Gerät das Auto in einer Kurve aus der Bahn, kurz und fest auf das Bremspedal treten. Dabei am Steuer locker bleiben und nur sanft korrigieren. Meist reichen wenige Stundenkilometer Tempoabbau, und das Auto ist wieder kontrollierbar.

Ist überholen bei Schneeglätte erlaubt?Nein, das ist nicht zu empfehlen. Winterreifen, Antiblockiersystem (ABS), Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) oder auch Ketten helfen nicht mehr, wenn Schneeglätte oder Blitzeis die Straße zur Rutschbahn machen. Wird im Radio vor Blitzeis oder Eisregen gewarnt, ist es besser, das Auto stehen zu lassen und die Fahrt zu verschieben. 

Viele kratzen sich im Winter nur ein Sichtfenster auf der Front- und Heckscheibe frei. Ist das erlaubt?Windschutzscheibe und Seitenscheiben müssen vor dem Losfahren immer vollständig von Eis und Schnee befreit sein – ein Guckloch genügt nicht! Auch Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer sowie das Autodach müssen vor dem Start von Schnee und Schmutz befreit werden. Das gilt auch für Schneehauben auf den Dächern, denn sie werden beim Fahren verweht und behindern die nachfolgenden Autofahrer.

Ist es erlaubt, den Motor beim Auto Freikratzen laufen zu lassen?Nein, den Motor sollte man nicht im Stand warmlaufen lassen.

Im Winter beschlagen die Scheiben gerne von innen. Ist es erlaubt, mit beschlagenen Scheiben weiterzufahren?Es ist nicht ratsam, mit beschlagenen Scheiben weiterzufahren, denn das Sichtfeld ist dabei eingeschränkt. Lieber etwas mehr Zeit einplanen und warten, bis die Scheiben durch Heizung, Gebläse und Klimaanlage wieder frei werden. Die trockene Luft hält auch die Dichtungen und Schläuche in Schuss. Tipp: Besonders in den feuchten, kalten, Wintermonaten auf saubere Fenster Wert legen, da diese nicht die Feuchtigkeit binden und damit weniger beschlagen.

Gibt es Schneekettenpflicht? Wenn ja, wann und für welche Fahrzeuge?Die Schneekettenpflicht greift beim Verkehrszeichen 268 (rund, Symbol eines Reifen mit Schneeketten auf blauem Hintergrund). Ab hier geht es für alle Kraftfahrzeuge nur mit Schneeketten weiter. Das gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Die Schneeketten müssen bei normalen Pkw auf der Antriebsachse angebracht sein. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb müssen die Ketten an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse angelegt werden, aber am besten auf der Lenkachse. Bitte Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten, bis zu welcher Reifengröße Schneeketten zu verwenden sind. Mit Schneeketten darf man höchstens 50 Kilometer pro Stunde fahren. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt für alle Arten von Schneeketten, denn die Regelung dient der Fahrsicherheit und dem Schutz der Fahrbahn.

Gibt es die Pflicht, im Winter bestimmte Dinge im Auto mitzuführen, zum Beispiel einen Eiskratzer?In der kalten Jahreszeit ist es ratsam, eine warme Decke, Eiskratzer und -besen sowie eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe immer dabei zu haben. Eine gesetzliche Pflicht für das Mitführen der genannten Dinge gibt es nicht.