Daniel Rasilier sieht in seinem Garten einen Fuchs mit einem Pfeil im Kopf. Bevor er reagieren kann, verschwindet Tier schon wieder Er meldet sich direkt bei der Polizei. Die kann allerdings nichts unternehmen. Eine Straftat ist es dennoch.
Es ist Samstagnacht, Daniel Rasilier aus Blumberg geht in seinen Garten. Wenn er im Dunkeln dort steht, dann gibt es auch manchmal etwas zu beobachten. Denn seit rund zwei Jahren wohnen Füchse in der Nähe des Gartens und streifen durch das Gebiet. Was Rasilier in dieser Nacht zu sehen bekam, damit hatte er indes nicht gerechnet: Ein kleiner Fuchs kommt an, dem ein Pfeil oder Armbrustbolzen im Kopf steckt. Das Geschoss ragt oberhalb der Stirn vorbei am Ohr durch den Kopf.
„Ich wusste nicht, wie ich darauf reagieren soll“, erklärt Rasilier. Bevor er reagieren kann, ist der Fuchs auch schon wieder weg. Er meldet sich direkt bei der Polizei. Die kann allerdings nichts unternehmen. „Ich habe den Fuchs seitdem auch nicht mehr gesehen.“
Das Geschoss ragt oberhalb der Stirn vorbei am Ohr durch den Kopf
Die Sache lässt Daniel Rasilier keine Ruhe. Er ist tierlieb, hat zwei Katzen und einen kleinen Hund: „Welchen Menschen gibt es das Recht, einem Tier so etwas anzutun?“ Dass Füchse nicht bei jedem beliebt sind, das ist Rasilier bewusst: „Die klauen im Garten mal Schuhe und Wäsche. Sie sind allerdings auch recht zutraulich und nicht scheu – kommen auch mal näher.“
Von den Nachbarn gibt es Beschwerden, man geht aber den offiziellen Weg, der über das Landratsamt zum Forstamt führt. Gerade bei Jung-Füchsen etwas zu tun, das ist schwierig. „Wie dann irgendjemand auf eigene Faust so etwas machen kann, das kann ich nicht nachvollziehen“, so Rasilier.
Ähnliche Fälle gab es schon in Pfaffenweiler und Donaueschingen
Mit ähnlichen Fällen hatte man es auch schon in Pfaffenweiler und Donaueschingen zu tun. Rasilier hat jetzt die Befürchtung, dass es auch seinen Hund treffen könnte: „Ich habe einen kleinen rothaarigen Hund. Muss ich jetzt Angst haben, dass er irgendwann mal nicht mehr zurückkommt?“ Der Vorfall geht ihm nicht mehr aus dem Kopf und er wendet sich an unsere Redaktion: „Es reicht schon, wenn derjenige das liest – und sich Gedanken macht.“
Cornelia Gaigl ist Vorsitzende des Tierschutzvereins Villingen-Schwenningen. Der ist nahezu im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis aktiv. „Mit Füchsen haben wir eigentlich seltener Berührung, da dürfen wir nichts machen, weil es sich um Wildtiere handelt“, erklärt sie. Das gehe über die Polizei, dann werde ein Jäger oder die Tierrettung Südbaden kontaktiert. „Die haben dann auch das entsprechende Equipment zur Verfügung.“
Eine gewisse Brutalität gegenüber Tieren stelle jedoch auch der Tierschutzverein fest. Besonders im Umland warne man gelegentlich Haustierbesitzer davor, dass auf ihre Lieblinge geschossen wird. Erst kürzlich habe man zwischen Villingen und Schwenningen eine Katze aufgefunden, der Kopf und Schwanz abgeschlagen wurden: „Das haben wir natürlich bei der Polizei angezeigt“, sagt Gaigl. Fälle solcher Brutalität, das komme etwa zwei bis drei Mal im Jahr vor.
„Das ist eine riesige Sauerei“, sagt Sven Jager von Kreis-Forstamt. „Das war sicher kein Jäger.“ Wie Jager erklärt, befinde man sich bei der Sache im Bereich eines Straftatbestandes, „unabhängig davon, dass man so etwas keinem Wild- oder Haustier antut.“ Die Jagd mit Pfeil und Bogen sei laut dem Wildtiergesetz verboten, in diesem Fall greife jedoch das Tierschutzgesetz darüber: „Das ist ein Straftatbestand.“
Aber wie ist das richtige Vorgehen in solch einem Fall? Daniel Rasilier hat sich richtig verhalten und sich bei der Polizei gemeldet. Für Sven Jager wäre jetzt wichtig zu erfahren, wo genau der Fuchs unterwegs ist: „Wenn man das lokalisieren kann, dann könnte man auch mit dem zuständigen Jagdpächter sprechen.“ Einerseits gehe es darum, das Tier von seinem Leid zu erlösen, „andererseits liefert der Pfeil oder Bolzen eventuell für die Polizei einige Hinweise.“
Mögliche Strafen
Einen Fuchs zu töten – ohne durch einen Jagdschein dazu berechtigt zu sein, ist eine Straftat laut Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Das Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Eine versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Fuchses kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.