Weihnachtsgrüße vom Zoll: Bei Geschenken aus dem Ausland werden kräftig Steuern abkassiert.

Fröhliche Weihnachten - aber bitte unterhalb der Freigrenzen: Geschenksendungen von der Tante aus der Schweiz oder Geschäftspartnern aus den USA können teuer werden. Der Zoll hebt bei Empfängern die Hand auf.

Stuttgart - Es war eine nette Geste. Ein Verlag in der Schweiz hatte Carola L. (Name geändert) die Belegexemplare einer Bücherserie per Post geschickt. Als Dank für ihre Beiträge. Die Stuttgarterin wusste erst gar nichts von der verfrühten Weihnachtsüberraschung - bis sich das Zollamt am Hafen bei ihr meldete. Da seien Bücher ohne Rechnung gekommen, hieß es. Die dürften um die 100 Euro wert sein - und wenn sie die Ware haben wolle, müsse sie erst 17,50 Euro Abgaben zahlen.

Einem geschenkten Gaul guckt man sehr wohl ins Maul: "Auch für ein Geschenk muss man manchmal bezahlen", sagt Thomas Böhme, Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart, "vor allem wenn die Sendungen aus Drittländern kommen und Freigrenzen überschritten sind." Die 600 Mitarbeiter des Stuttgarter Zolls verstehen sich sozusagen als Speerspitze der Europäischen Union, die hier mit Fremdware beliefert wird.

Für die Empfänger gibt es hier manch böse Überraschung. "So etwas kommt öfter vor", weiß Böhme. Etwa bei Werbegeschenken von Auslandsverlagen an ihre Abonnenten. Oder bei per Post verschickten Geschenke von Verwandten. Vor allem aber bei Privatgeschäften über das Internet-Auktionsplattform Ebay.

Da konnte Carola L. noch so sehr betteln und schimpfen: Steuern sind Steuern und müssen gezahlt werden. Immerhin handele es sich ja nur um einen "pauschalierten Abgabeneinfuhrsatz". Der Stuttgarterin ging es weniger ums Geld als vielmehr ums Prinzip. Sie verweigerte die Annahme.

Zollfahnder ermitteln gegen zwei Autohändler

Dabei gibt es unterschiedliche Bewertungsgrundlagen - die auf den ersten Blick nur schwer zu durchschauen sind. "Für kommerzielle Versender gelten andere Freigrenzen als für Privatpersonen", sagt Zollsprecher Böhme. Die Verwandten aus der Schweiz dürfen Geschenke unter 45 Euro per Post nach Deutschland verschicken, ohne dass der Empfänger Abgaben zahlen muss. Bei kommerziellen Versendern liegt die Schwelle niedriger - bei 22 Euro. Darüber muss bei einer Privatsendung eine Pauschalabgabe von 17,5 Prozent gezahlt werden. Bei kommerziellen Sendungen sind 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro kommen noch 4,7 Prozent Zoll dazu.

Das führt zu Verwirrung und Verärgerung. Für den Zoll dagegen sind die Rechenbeispiele ganz einfach. Bei einer DVD-Sammlung im Wert von 40 Euro gilt: Bei Privatversand steuerfrei, bei kommerzieller Post wird Einfuhrumsatzsteuer fällig - das macht 7,60 Euro, bitte. Wird ein Tennisschläger für 200 Euro verschickt, muss der Adressat bei einem privaten Versand eine 17,5-Prozent-Pauschale zahlen, also 35 Euro. Im kommerziellen Fall sind 39,79 Euro Steuer fällig, dazu 9,40 Euro Zoll. Macht zusammen: 49,19 Euro.

Der Kontrolldruck, der für beschenkte Stuttgarter wie Pfennigfuchserei wirkt, hat bei großen Auslandsgeschäften durchaus Sinn. Stuttgarter Zollfahnder ermitteln gegen zwei Autohändler, die 251 Fahrzeuge aus der Schweiz und den USA nach Deutschland eingeführt und die Werte jeweils nur mit 20 bis 25 Prozent des tatsächlichen Wertes angegeben hatten. Dadurch wurden Steuern und Zölle über 327000 Euro hinterzogen. Ähnlich getrickst wird beim Umsatzsteuerkarussell: So wurden in 31 Fällen Handys und PC-Bauteile aus der Schweiz eingeführt, über mehrere Zwischenhändler verbucht und mit erstatteter Mehrwertsteuer wieder in die Schweiz ausgeführt. Der Steuerschaden: knapp 14 Millionen Euro.

Carola L. hat übrigens einen völlig legalen Weg gefunden, ihre Belegexemplare und Geschenke steuerfrei nach Stuttgart zu bringen: als Reisemitbringsel. Hier sind Waren bis zu 300 Euro abgabenfrei. Als Flug- und Seereisende darf der Wert sogar 430 Euro betragen. Wer also seine Tante in der Schweiz besucht, hat mehr von seinem Geschenk.