Ab 15. Juni dürfen Freibäder im Kreis Freudenstadt wieder ohne vorherigen Corona-Test besucht werden. (Symbolfoto) Foto: Thissen

Die sinkende Inzidenz im Landkreis Freudenstadt ermöglicht weitere Öffnungsschritte ab Dienstag, 15. Juni. Unter anderem entfällt in vielen Bereichen die bisherige Testpflicht.

Kreis Freudenstadt - Die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz lag im Kreis Freudenstadt am Montag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 35 pro 100.000 Einwohner lag. Durch diese Feststellung treten ab Dienstag, 15. Juni, weitere Öffnungsschritte in Kraft. 

Diese neuen Regelungen gelten:

  • Die wichtigste Neuregelung für die Bürgerinnen und Bürger, wie auch für die Gastronomie und die Betreiber verschiedener Freizeiteinrichtungen ist der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, wenn diese ausschließlich im Freien stattfinden oder angeboten werden. Dazu gehören die Außengastronomie, Freibäder, Open-Air-Kulturveranstaltungen sowie Sporttraining und Sportwettkämpfe im Freien.  
  • Auch Feiern sind nun wieder mit bis zu 50 Personen möglich, allerdings müssen diese im Gastgewerbe stattfinden und die anwesenden Personen müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Tanzveranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt. 
  • Veranstaltungen, wie Gremiensitzungen aller Art oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. dürfen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden. 
  • Ebenso können Kulturveranstaltungen von Theatern, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichem sowie Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. 
  • Für Messen, Ausstellungen und Kongresse wird die Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Personen auf eine Person pro sieben Quadratmeter gesenkt. 

Die Lockerungen für die Inzidenz unter 35 werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.