Autofahrer in St. Georgen müssen sich ab Montag, 8. April, auf Veränderungen gefasst machen. Auf der Bahnhofstraße und nachts auf der Bundesstraße heißt es dann: Fuß vom Gas. Um Anwohner vor Lärm zu schützen, gilt in diesen Bereich ab dann Tempo 30.
Weniger Lärm für Anlieger – dieses Ziel verfolgen die Stadtverwaltung St. Georgen und das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises. Einzig wie dieses Ziel erreicht werden kann – darüber wird in der Bergstadt immer wieder kontrovers diskutiert. Zwei Maßnahmen für weniger Verkehrslärm in der Stadt, auf welche sich die beiden Behörden bereits vor geraumer Zeit geeinigt haben, nehmen nun Gestalt an: Auf einem Teilstück der Bahnhofstraße und innerorts auf der Bundesstraße 33 müssen Verkehrsteilnehmer künftig langsamer fahren.
Was genau gilt ab Montag?
Über die Veränderungen im Bereich der B 33 informiert das Landratsamt in einer Mitteilung: „Ab Montag, 8. April, können die Anwohner der B 33 in der Ortsdurchfahrt von St. Georgen ruhiger schlafen“, heißt es darin. Der Grund: Zwischen 22 und 6 Uhr sind nur noch maximal 30 Stundenkilometer erlaubt. Bislang herrscht in diesem Bereich Tempo 50.
Die entsprechenden Schilder stehen, dank der Straßenmeisterei Villingen/Furtwangen, bereit. Doch nicht nur im Bereich des B 33 tut sich etwas: Auch die Bahnhofstraße ist um einige Verkehrsschilder reicher. Zwischen der Jugendmusikschule und der Einmündung der Gewerbehallestraße gilt hier ebenfalls ab Montag Tempo 30, wie Anna Benner, die neue Leiterin des städtischen Amts für Ordnung, Bildung und Soziales, auf Anfrage erklärt.
Wie kam es zur Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung?
Der Antrag für die Geschwindigkeitsreduzierungen kam von der Stadt St. Georgen, wie das Landratsamt mitteilt. Grund ist der Lärmaktionsplan. Diesen muss die Stadt erstellen und fortschreiben. Grundlage dafür ist die Lärmkartierung, die durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt wird. Nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist eine Stadt zur Erstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet, wenn ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 8200 Fahrzeugen pro Tag gegeben ist. Das trifft auf die B 33 im Bereich der Ortsdurchfahrt zu, wie das Landratsamt berichtet.
Wieso steht die Ortstafel am Ortsausgang in Richtung Triberg jetzt an einem anderen Standort?
Die Versetzung des Ortsschilds am westlichen Ortsende war nach Angaben des Landratsamts nötig, da der vorherige Standort „nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht“. Die Ortstafel steht nun nicht mehr oberhalb des Klosterweihers, sondern im Bereich der Anwesen Bundesstraße 22 und 29, in unmittelbarer Nähe des Hauses, das im August 2023 abgebrannt ist und derzeit wiederaufgebaut wird.
An diesem Punkt endet auch Tempo 30 – von dort bis zum bisherigen Standort der Ortstafel sind dann maximal 50 Stundenkilometer erlaubt. „Diese Geschwindigkeitsreduzierung ist aufgrund der gefährlichen Einmündungen der Mühlstraße und der Spittelbergstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich“, informiert das Landratsamt. Der stationäre Blitzer in diesem Bereich bleibt bestehen, wie es bereits im Sommer im St. Georgener Gemeinderat hieß.
Wie geht es in Sachen Lärmschutz weiter?
Nach dem Lärmaktionsplan ist vor dem Lärmaktionsplan – und so richtet sich der Blick spätestens jetzt, mit der Umsetzung der Maßnahmen aus der dritten Stufe, auf die vierte Stufe des Lärmaktionsplans. Der Gemeinderat hat bereits im Juni 2023 die Fortschreibung beschlossen. Neben der B 33 rückt dabei auch die Landesstraße 175 – und damit auch die Bahnhofstraße – in den Fokus.