Eine Frau soll in Schwenningen von zwei jungen Männern vergewaltigt worden sein. Foto: © AungMyo – stock.adobe.com

Ein scheinbar wahr gewordener Alptraum soll eine Frau in Schwenningen und Tuttlingen erlebt haben. Sie ist offenbar betäubt, entführt und anschließend von einem Duo vergewaltigt worden. Das ist aber noch nicht alles.

Das Landgericht Rottweil verhandelt in der kommenden Woche einen Fall, der unter die Haut geht. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei 24 und 28 Jahre alte Angeklagte, die für das Martyrium einer Frau verantwortlich sein sollen.

Aus einer Mitteilung geht hervor, dass einer der Angeklagten die Frau im vergangenen September in Tuttlingen angesprochen haben soll. In der Folge habe der Mann, so heißt es in der Anklage, ihr unbemerkt ein bewusstseinsminderndes Mittel in das Getränk getan und schließlich den Kompagnon hinzugerufen.

Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die mutmaßlichen Täter die Frau gegen deren Willen nach Schwenningen in die Wohnung eines Angeklagten gebracht haben. Dort soll das Opfer vom Duo festgehalten und vergewaltigt worden sein.

Opfer einfach wieder auf die Straße gesetzt

Damit aber nicht genug. Nach der Vergewaltigung seien der Frau die Wertsachen weggenommen worden. Anschließend fuhren der 24-Jährige und sein vier Jahre älterer Kumpel die Frau laut Anklage wieder nach Tuttlingen. Dort habe man sie einfach auf die Straße gesetzt.

Wie die Ermittlungsbehörden den Männern auf die Spur kam, ist nicht bekannt. Klar ist aber: Bereits einen Tag nach der brutalen Tat, am 13. September, klickten die Handschellen. Einer der nun Angeklagten wurde zunächst vorläufig festgenommen und sitzt nach Angaben des Gerichts seit dem 14. September in Villingen in Untersuchungshaft. Den zweiten Angeklagten konnte die Polizei am 15. September vorläufig festnehmen. Seit dem 16. September sitzt er in der JVA Rottweil in Untersuchungshaft.

20 Zeugen wurden geladen

Am 11. März beginnt nun vor dem Landgericht Rottweil der Prozess gegen die Beiden. Sie sind angeklagt wegen gemeinschaftlicher schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichem Diebstahl, bei einem Angeklagten zudem in weiterer Tateinheit mit einer weiteren gefährlichen Körperverletzung durch die Beibringung von Gift beziehungsweise gesundheitsschädlichen Stoffen.

Gehört werden sollen 20 Zeugen sowie ein Sachverständiger. Das Opfer tritt dabei als Nebenklägerin auf. Insgesamt sind vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. Unklar ist, ob die Öffentlichkeit zumindest teilweise aus Opferschutzgründen ausgeschlossen wird.