Breite III: Kompromiss für den Bebauungsplan gefunden

Sulz-Sigmarswangen. Mit einem Kompromiss endete die Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend im Sitzungssaal des Sigmarswanger Rathauses. Im neuen Baugebiet "Breite III" bleibt der Bebauungsplan in der jetzigen Form bestehen.

Allerdings werden Kniestöcke bis zu 1,75 Meter, gemessen auf der Innenseite von dem Beton-Rohboden bis zur Beton-Rohdeckenunterseite, erlaubt sein. Dies erfordert aber wegen der Abweichung vom gültigen Bebauungsplan eine Befreiung durch den Ortschafts- beziehungsweise Gemeinderat.

Planer Andre Leopold stand den zahlreichen Besuchern Rede und Antwort. Von ihm war zu erfahren, dass nach dem Modellieren der Flächen und dem Bau der Straßen das Gelände im Vergleich zum Ursprungsplan geringfügig höher liegen werde.

Um der jetzigen Situation gerecht zu werden und die aktuellen Höhen als Basis verwenden zu können, wurde das Gelände vom Büro Ohnmacht Ingenieure aus Sulz neu vermessen. Die neuen Werte übernimmt Leopold im Bebauungsplan. Die Kommune strebe einen einheitlichen Siedlungscharakter an und möchte damit einen "Wildwuchs" von Bauformen unterbinden. "Wir wollen die Gebietskulisse aus dem Bauabschnitt ›Breite II‹ fortführen", erklärte Leopold.

Der momentane Bautrend gehe zur Zweigeschossigkeit. Das heißt: Auf einer kleinen Hausfläche soll viel Wohnraum entstehen. Leopold betonte, dass auch bei doppelgeschossigen Häusern mit einer niedrigen Traufhöhe und geringen Kniestöcken der Bau von Gauben möglich ist. "Da sind die Planer gefragt", so Leopold.

Bauplatzinteressenten beantragen Änderung

Die Lawine ins Rollen brachten zwei Bauplatzinteressenten in Sigmarswangen, die mit der vorgegebenen Trauf- und Kniestockhöhe für ihr Wunschhaus nicht klar kamen und mit einem Antrag zur Änderung des Bebauungsplans an die Gemeinde heran traten.

Ein anwesender Sigmarswanger Bürger forderte: "Macht endlich einen Knopf daran." Als dann eine anwesende Bauherrin auch noch die Änderung der Dachneigung in die Runde brachte, war es der Ortsvorsteherin Sabine Breil mit ihrem Ortschaftsrat dann doch zu viel. Einstimmig entschied sich das Gremium, den Festlegungen zu folgen und schob dem Bau von sogenannten "Stadthäusern", die noch einen wesentlich höheren Kniestock benötigen, einen Riegel vor.

Zu jedem Baugesuch oder jedem Bauantrag wird in der "Breite III" ein Lageplan, auf dem die geplante Baumaßnahme darzustellen ist, benötigt. Hierfür braucht der Planer einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Allerdings sei das Kataster beim zuständigen Landratsamt in Sigmaringen immer noch in Arbeit. Deshalb können auch noch keine Verkaufsgeschäfte getätigt werden.

"Ohne einen Eigentumsnachweis, kann auch noch keine Grundschuld eingetragen werden, was eine Finanzierung scheitern lässt", bringt ein weiterer leicht "verschnupfter" Bauwilliger vor.