Für die Stadthalle im Backsteinbau gilt vor der Landtagswahl eine dreimonatige Karenzzeit. Foto: Steinmetz Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Karenzzeit vor der Landtagswahl 2021 gilt auch für die städtischen Räume und Hallen

Der Gemeinderat hat am Montag eine dreimonatige Karenzzeit vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg beschlossen. Städtische Räume und Hallen dürfen somit nicht zu Wahlkampfzwecken genutzt werden.

Sulz. Die Diskussion über die Karenzzeit habe man schon vor den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr gehabt. Bürgermeister Gerd Hieber räumte ein, dass diese Regelung nicht so ohne weiteres nachvollziehbar sei. So seien Ortsvorsteher beispielsweise auch Stadträte: "Da war die Trennung nicht so einfach."

Die Stadt will ihrer Neutralitätspflicht nachkommen. Das bedeutet auch, dass Organe, Amtsträger und Mitarbeiter der Stadt für politische Veranstaltungen drei Monate vor der Wahl nicht zur Verfügung stehen. Hauptamtsleiter Hartmut Walter nannte ein Beispiel: Abgeordnete besuchten immer wieder städtische Einrichtungen. Sobald die Karenzzeit beginne, werde das nicht mehr gestattet. Das gelte für alle politischen Gruppierungen.

Unklar war im Gremium, inwieweit Stadträte vom Neutralitätsgebot betroffen sind. "Der Gemeinderat ist ein kommunales Organ", stellte Heidi Kuhring (GAL) fest. Den Gemeinderatsmitgliedern müsse erlaubt sein, sich im öffentlichen Bereich zu äußern. Über die Karenzzeit vor Kommunalwahlen müsse nochmals diskutiert werden: "Sonst kann ich dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen."

"Wir sind alle Parteigänger", meinte Heinrich von Stromberg (CDU). Stadträte müssten bei Versammlungen in Gaststätten ihren Ort vorstellen können. Walter und Hieber versicherten, dass dies nach wie vor möglich sei. Ein einzelner Stadtrat falle nicht unter den Begriff "Organ".

Hieber wies darauf hin, dass das Neutralitätsgebot im Hinblick auf Wahlen in den vergangenen Jahren gesteigerte Aufmerksamkeit erfahren habe und nun stärker auf der Agenda stehe. Die Verwaltung bezieht sich in ihrer Vorlage auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg. Demnach sei es Staatsorganen untersagt, sich in amtlichen Funktionen mit politischen Parteien oder Wahlwerbern zu identifizieren, zu unterstützen oder zu bekämpfen. Dies gelte auch für kommunale Organe und für Kommunalwahlen. Nicht eindeutig geregelt ist die Dauer der Karenzzeit. Sie liegt zwischen drei und sechs Monaten. "Wir halten drei Monate für angemessen. Ein halbes Jahr wäre zu lang", erklärte Walter.

Den Beschluss ergänzte Bürgermeister Hieber mit dem Zusatz, dass im Vorfeld der nächsten Kommunalwahlen das Thema Karenzzeit nochmals zur Diskussion gestellt wird. Somit konnte auch Heidi Kuhring zustimmen.

Die AfD hatte vor der Gemeinderatssitzung den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung kritisiert. Landtagsabgeordneter Emil Sänze, der am Montag in den Zuhörerreihen saß, sprach unter anderem von einem "nachträglichen Verhinderungsbeschluss" (wir berichteten). Ein Thema war das jetzt nicht mehr. AfD-Stadtrat Udo Schubert hat entschuldigt an der Sitzung nicht teilgenommen.