Amtsgericht: Mehrfacher Betrüger kommt dank Geständnis ein letztes Mal mit Geldstrafe davon

Oberndorf/Sulz. "Es ist nie zu spät, dem Leben eine Wende zu geben", sagt Richter Wolfgang Heuer. Und bei einem 34-Jährigen, der wegen mehreren Betrugsfällen verurteilt wurde, könnte das wirklich zutreffen – zumindest machte es vor dem Amtsgericht in Oberndorf den Anschein.

"Wie ich herrschen werde im Blutbad" – mit dieser Botschaft, in Englisch auf dem Pullover, machte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht zu Beginn allerdings keinen guten Eindruck. Drum war die erste Anweisung des Richters, den erst einmal auszuziehen.

Nach und nach zeigte sich auch, dass er im Gegensatz zum Verhalten des 34-Jährigen stand, der wegen diverser Betrugsfälle angeklagt war. So habe er nicht nur im Sommer 2016 Deckenleuchten im Internet bestellt, ohne diese zu bezahlen, sondern auch ein hochwertiges Smartphone über ein Online-Auktionshaus verkauft, ohne die Ware jemals abgeschickt zu haben.

Es war nicht die erste Straftat des Mannes. Fünf Eintragungen, alle wegen Betrugs, hatte er bereits im Vorstrafenregister im Zeitraum von 2013 bis 2016. Sie sei mit dem Gedanken an eine kurze Freiheitsstrafe in die Verhandlung gekommen, gab die Staatsanwältin zu. Am Anfang sah es für den Angeklagten also keinesfalls rosig aus.

Während der Verhandlung machte er jedoch glaubhaft, dass er sich geändert habe, und bestach mit seiner Offenheit. "Ich habe Bockmist gebaut", wusste er. Derzeit arbeite er alles auf, was er angestellt habe. Mit dem Geschädigten, dem er das nicht existente Smartphone verkauft habe, sei bereits ein Rückzahlungsmodell vereinbart worden. Die erste Rate hatte er schon gezahlt, wie der geschädigte 60-Jährige später bestätigte.

"Betrügereien sind passé", versicherte der Angeklagte mit Nachdruck. Er habe eine persönliche Wandlung durchgemacht. Eine extreme Gewichtsabnahme habe auch etwas in seinem Kopf verändert. "Das hat mich psychisch belastet. Ich bin in ein tiefes Loch gefallen. Mittlerweile hat sich mein Leben komplett geändert. Ein Umdenken fand statt", meinte der Angeklagte und war deshalb auch vollumfänglich geständig.

Auch der 60-jährige Geschädigte grollte dem Angeklagten nicht mehr. Zwar habe er bei dem Kauf bereits "ein leichtes Störgefühl" gehabt, da die anderen verkauften Produkte des Anbieters nicht zum Smartphone gepasst hätten, er sei den Kauf dennoch eingegangen. Als dann nach einer Zahlung von 480 Euro in Vorkasse nichts kam, wollte er vom Kauf zurücktreten, erhielt sein Geld aber nicht. Mittlerweile habe sich der Angeklagte entschuldigt. "Ich weiß, im Nachhinein ist das leicht, aber ich meine es ernst", sagte dieser glaubhaft.

Er hätte sich auch früher entschuldigt, habe jedoch den Überblick über seine Tätigkeiten und Schuldenposten verloren. "Ich wollte mich zu keiner Zeit bereichern, sondern nur über die Runden kommen", erklärte der immer wieder Arbeitslose.

Richter Heuer empfahl ihm eine Schuldenberatung, um den Überblick zu behalten. Denn mit dem Urteil kam eine nicht unerhebliche Summe auf den Schuldenberg von vermutlich rund 5000 Euro. Auch wenn die Staatsanwältin ihre Einschätzung aufgrund seines "guten Auftretens" auf eine Geldstrafe änderte. Am Ende gab es sowohl eine nachträgliche Gesamtstrafe für die bestellten und nicht bezahlten Artikel als auch eine Einzelstrafe für den Smartphone-Betrug. Insgesamt muss der Mann aus dem Raum Sulz 4000 Euro Strafe zahlen. Außerdem werden rund 1000 Euro als Wertersatz sofort eingezogen.

"Er hat eben doch einiges auf dem Kerbholz", sagte Heuer, auch wenn der Angeklagte sympathisch sei. "Wer schafft, so viel abzunehmen, der muss es auch schaffen, künftig straffrei zu bleiben", meinte der Richter zwinkernd. Und mit der Aussage des Geschädigten, er wünsche dem Angeklagten alles Gute, konnte der 34-Jährige den Gerichtssaal wohl mit einem einigermaßen guten Gefühl verlassen – und mit der Chance, sein Leben nun in den Griff zu kriegen.