Bereits 2017 war die Produktion der Firma Wössner in Sulz nach Sarajevo verlagert worden. Foto: Archiv

Firma hat Zahlung der Betriebsrente im Januar eingestellt. "Arbeitgeber stellt sich tot."

Sulz - Die Gewerkschaft hat Klage gegen die Wössner GmbH eingereicht, die die Auszahlung der Fritz-Wössner-Hilfe im Januar dieses Jahres gestoppt hat. Es handelt sich dabei um eine Stiftung, die Alfred und Georg Wössner im Gedenken an ihren verstorbenen Bruder Fritz 1952 ins Leben gerufen hatten. 2009 wurde die Fritz-Wössner-Hilfe eingestellt.

Die Betriebsrente ist nicht sehr hoch: 1,50 Euro gibt es pro Betriebszugehörigkeitsjahr – etwa 30 bis 60 Euro im Monat. Es ist aber immerhin eine kleine Aufbesserung der staatlichen Rente, und auf dieses Geld wollen die anspruchsberechtigten 140 bis 150 Wössner-Rentner nicht verzichten. Das ist auch bei einem Treffen der Betroffenen im August deutlich geworden.

Mittlerweile befürchten sie, dass die Frist für die Einreichung der Klage verstreichen könnte. Die Zahlungen würden rückwirkend nur für zwölf Monate geleistet.

Gewerkschaftssekretär Andreas Ziegler von der IG Metall Freudenstadt beruhigt. Mit der Klage hätte man noch bis Dezember Zeit gehabt. Eingereicht wurde sie über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dieser habe auch den Sitz der Wössner GmbH – nach unseren Informationen ist das Wolfsburg – recherchiert und versucht, Kontakt mit der Firma aufzunehmen, allerdings vergeblich.

Die Gewerkschaft klagt nur für ihre Mitglieder, und zwar vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen – zu diesem Gerichtsbezirk gehört Sulz.

Auch Wolfsburg, der neue Sitz der Firma Wössner, hätte in Frage kommen können. Wegen der Entfernung wäre das etwas komplizierter gewesen, so Ziegler, eine Forderungsklage sei andererseits Tagesgeschäft. Das größere Problem sei: "Der Arbeitgeber stellt sich tot."

Die Gewerkschaft will nun für ein Mitglied eine Klage durchfechten. Das wäre bindend für zehn bis 15 weitere anhängige Verfahren über den DGB. Laufend kämen neue dazu, teilt Ziegler mit. Nach unserer Berichterstattung seien auch Leute auf die Gewerkschaft zugegangen, die noch keine Altersrente bezögen. Klagen könnten jedoch nur ehemalige Wössner-Mitarbeiter, die bereits in Rente seien, stellt Ziegler klar.

Da die Arbeitsgerichte derzeit nicht überlastet seien, sollte das Verfahren relativ zügig starten, glaubt der Gewerkschaftssekretär. Eine neue Situation ergäbe sich, wenn die Wössner GmbH zu einem Insolvenzfall würde. Dann würde der Pensions-Sicherungs-Verein einspringen und die Betriebsrente für die Anspruchsberechtigten gewährleisten.

Rein theoretisch könnten auch Versorgungsberechtigte einen Insolvenzantrag stellen. Das sei von Gewerkschaftsseite her allerdings noch nicht geplant.