Das Bergfelder Rathaus soll energetisch saniert werden. Foto: pixabay Foto: Schwarzwälder-Bote

Sitzung: Bergfelder Rathaus soll energetisch saniert werden

Eine Hebebühne war am Bergfelder Rathaus zu sehen. Reiner Wössner, Leiter des Stadtbauamtes, erläuterte auf Bürgeranfrage im Ortschaftsrat, was es damit auf sich hatte.

Sulz-Bergfelden. Das Rathaus liegt im Sanierungsgebiet, in dem nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Sanierungen Fördergelder beantragt werden können. Die Stadt Sulz plant eine umfangreiche energetische Sanierung des Rathauses. Das Fachwerk solle dabei sichtbar bleiben. Aber bereits jetzt lasse sich sagen, dass bestimmte Teile ausgewechselt werden müssten. Auch neue Fenster seien vorgesehen. Ziel sei es, die Baumaßnahmen entweder im Jahr 2018 oder zu Jahresbeginn 2019 auszuschreiben.

Eine weitere Bürgerfrage bezog sich auf einen generellen Erdgasanschluss von Bergfelden. Entsprechende Maßnahmen seien bislang nicht ergriffen worden, sagte Ortsvorsteher Martin Sackmann. Dies sei nur Thema bei der Erschließung des Baugebiets Härtenwiesen III.

Auch mit mehreren Baugesuchen beschäftigte sich der Ortschaftsrat. Ein ehemaliger Abferkelstall in der Oberndorfer Straße soll zum Wohngebäude umgebaut und mit Doppelgarage und Wintergarten versehen werden. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, wurde das Landwirtschaftsamt um eine Stellungnahme gebeten. Demzufolge seien die Voraussetzungen für eine Privilegierung nicht mehr gegeben. Die Hofstelle wurde veräußert, dem Landwirtschaftsbetrieb mangle es an der Lebensfähigkeit. Dennoch hatte das Landwirtschaftsamt keine Einwände. Dem schloss sich auch der Ortschaftsrat einstimmig an, zumal Wegerecht und Abwasseranschluss geklärt seien. Ebenfalls genehmigt wurde der Bau eines landwirtschaftlichen Schuppens im Gewann Wert als Ersatz für einen im vergangenen August abgebrannten Schuppen. Landwirtschaftsamt und Stadtbauamt hatten die Zustimmung empfohlen.

Ausführlicher diskutiert wurden die beantragten Befreiungen für ein Einfamilienhaus mit Carport in den Weiherwiesen. Insbesondere die Überschreitung der Traufhöhe um 1,22 Meter erschien den Räten fragwürdig. Da für das gegenüberliegende Haus ebenfalls eine Befreiung erteilt worden war und die Hanglage als Erschwernis gilt, stimmte man letztlich für die Befreiungen, war sich aber einig, im zukünftigen Baugebiet Härtenwiesen III restriktiver vorzugehen.