In Klopapier eingewickelte Autos sind noch die braveren Maischerze. Ein Streich kann nämlich leicht eine Straftat werden. Foto: Jiri Hera/ Shutterstock

In der Nacht zum 1. Mai sitzt vielen Bürgerinnen und Bürgern der sprichwörtliche Schalk im Nacken. Dabei sollte man allerdings immer verhältnismäßig handeln, rät die Polizei.

Stuttgart und Region - In Klopapier eingewickelte Zäune und Autos, beschädigte Blumenkübel - das sind noch vergleichsweise harmlose Scherze, die am 1. Mai auch in Stuttgart und der Region sicher wieder gespielt werden. Die Polizei warnt im Vorfeld davor, übermütig zu werden.

Sachen auf die Straße werfen

Im vergangenen Jahr warfen Jugendliche in Sersheim (Kreis Ludwigsburg) am Nachmittag des 1. Mai Flaschen auf die Landesstraße 1125. Bei Hessigheim meldeten am Abend Zeugen weitere junge Leute, die an der Landesstraße 1677 Leitpfosten aus dem Boden rissen. Die Polizei schritt ein. "Wenn das Scherze gewesen sein sollen, dann waren es sehr schlechte", sagte eine Polizeisprecherin. Diese könnten nämlich leicht auch gefährlich werden, zum Beispiel für Autofahrer.

Gullydeckel entfernen

Ein weiteres Beispiel dafür sind Gullydeckel, die Unbekannte in der Nacht zum ersten Mai immer wieder entfernen und so Unfälle provozieren. "Das ist brandgefährlich und ein Vergehen", sagt eine Sprecherin der Polizei Reutlingen, die auch für den Kreis Esslingen zuständig ist. Das laufe unter dem Tatbestand "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und könne eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben.

Im Falle eines Unfalls könnten zudem sowohl der geschädigte Autofahrer als auch die Kommune, die für die betreffende Straße zuständig ist, Haftungsansprüche geltend machen. Vorausgesetzt, man findet den Verursacher.

Sachbeschädigung statt Scherz

Im Rems-Murr-Kreis in Backnang hat eine unbekannte Gruppe in der Walpurgisnacht vor drei Jahren ein Auto aus einer Parklücke getragen und wieder auf einem anderen Parkplatz abgestellt. Witzig war der Streich vielleicht für die Übeltäter - für den Autobesitzer jedoch nicht. An seinem Fahrzeug entstand nämlich ein beträchtlicher Sachschaden. Beschädigte Fahrzeuge sind in der Nacht zum ersten Mai kein Einzelfall, meldet die Polizei in Aalen.

Böller in Briefkästen, beschädigte Blumenkübel

Des Weiteren haben es die Beamten traditionell mit kleineren Schäden zu tun, wie beispielsweise durch Böller beschädigte Briefkästen, beschädigte Blumenkübel oder beschädigte Haustüren. Grundsätzlich hänge es natürlich davon ab, ob die jeweiligen Besitzer die Beschädigungen auch bei der Polizei anzeigen.