Das Landgericht will das Verfahren um den Wasserwerfer-Einsatz einstellen Foto: Lichtgut/Horst Rudel

Im Verfahren um den Einsatz von Wasserwerfern für das Bahnprojekt Stuttgart 21 haben Nebenkläger Befangenheitsanträge beim Landgericht Stuttgart gestellt.

Stuttgart - Im Verfahren um den Einsatz von Wasserwerfern für das Bahnprojekt Stuttgart 21 haben Nebenkläger Befangenheitsanträge beim Landgericht Stuttgart gestellt.

 

Die Kammer will das Verfahren am Mittwoch einstellen, falls die beiden angeklagten Polizei-Einsatzleiter je 3000 Euro Geldauflage zahlen. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Bei dem Einsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten waren 160 Demonstranten und mehrere Dutzend Polizisten verletzt worden. Einige Demonstranten wurden durch Wasserstöße zum Teil schwer verletzt. Die Polizei war vor Ort, weil die Bahn in einem Teil des Parks Bäume fällen wollte. Nach der Fällaktion kam das Projekt aber wegen fehlender Genehmigungen und Umplanungen kaum voran.

Die Nebenkläger und ihre Anwälte gingen am Sonntag vor die Presse. „Wir hoffen, dass die zu entscheidende Kammer unsere Argumente ernst nimmt“, sagt Anwalt Frank-Ulrich Mann, der den fast erblindeten Dietrich Wagner vertritt. Es spreche „alles dagegen, dass dies ein faires Verfahren ist“, so Anwältin Ursula Röder. Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer-Initiative gegen Stuttgart 21, fordert das Gericht auf, die Beweisaufnahme fortzusetzen. Das sei „die Justiz den Verletzten mindestens schuldig“. Herrmann verlangte von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD), er müsse „eine unseriöse Einstellung des Verfahrens unterbinden“.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart widersprach am Sonntag der Darstellung der StN, wonach sich der zuständige Staatsanwalt für den Wasserwerfer-Prozess gegen die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen haben soll, von der Chefetage jedoch überstimmt worden sei. Dies treffe nicht zu, erklärte eine Sprecherin der Behörde.

Der Prozesstermin an diesem Mittwoch vor der 18. Strafkammer soll erneut unter verstärkten Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Eine strenge Leibesvisitation vor dem Gerichtssaal ist bereits seit Juni gängige Praxis.