Geht es nach der Reform, braucht man für Schreckschusswaffen künftig eine Erlaubnis. Foto: dpa/Oliver Killig

Vor einem Jahr legte Nancy Faeser einen Entwurf für eine Waffenrechtsreform vor – gegen den die FDP sich sofort wehrte. Nun stößt die Innenministerin das Vorhaben erneut an.

Mit sich ist Nancy Faeser zufrieden. Nur mit den anderen nicht. Das hörte man, als die Bundesinnenministerin in dieser Woche über ihre Maßnahmen gegen Rechtsextremismus sprach. „Manches habe ich schon längst vorgelegt, es ist nur leider nicht beschlossen worden im Parlament“, sagte die SPD-Politikerin. „Dazu will ich einmal das Waffenrecht aufzählen, das wir nach wie vor sehr dringend brauchen.“ Sie spielte auf ein Gesetz an, über das die Ampelkoalition seit einem Jahr streitet.

 

Bis heute hat es die Reform des Waffenrechts nicht ins Kabinett, geschweige denn in den Bundestag geschafft. Im Januar 2023 legte Faesers Ministerium den Entwurf für das Vorhaben vor. Seitdem gab es viele Gespräche, einige Versprechen und ein Gutachten. Passiert aber ist wenig.

Waffenerlaubnis nur mit Gutachten

Der Entwurf sieht unter anderem vor, besser zu prüfen, wer eine Waffenerlaubnis erhalten darf, indem mehr Behörden abgefragt werden. Außerdem soll man bei der Beantragung künftig ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen. Für einige Waffentypen, die bisher jeder kaufen durfte, soll eine Erlaubnis nötig werden – zum Beispiel für Schreckschusspistolen.

Die FDP-Fraktion will das Waffenrecht aber nicht verschärfen. Das betonten Abgeordnete der Bundestagsfraktion schon, als der Entwurf bekannt wurde. Ihr Argument: Man müsse das geltende Recht umzusetzen, statt es neu zu regeln. Grüne und SPD halten es hingegen für entscheidend, strengere Regeln einzuführen, um Extremisten effektiv zu entwaffnen.

Erst mal eine Auswertung

Der Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle vage. Konkret sieht er vor, dass die vorherigen Waffenrechtsänderungen ausgewertet werden sollen. Das geschah im vergangenen Jahr. Der Bericht erschien im Spätsommer und fiel überwiegend positiv aus. Er nannte allerdings auch ein paar Punkte, um das Waffenrecht zu verbessern. Einige decken sich mit dem, was Faesers Entwurf vorschlägt – zum Beispiel die Vorlage eines psychologischen Zeugnisses zur Beantragung einer Waffenerlaubnis.

Die FDP kritisiert allerdings, dass die Evaluation nicht weit genug gehe. „Die Ausarbeitung lässt die Umsetzung des Waffenrechts durch die Länder und Kommunen völlig außer Acht“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dieser Redaktion. Wenn es dazu keine statistischen Daten oder andere Erkenntnisse gebe, ließe sich eine weitere Verschärfung nicht begründen. „Die nun vorliegende Evaluation aus dem Bundesinnenministerium ist keine Grundlage für eine Verschärfung des Waffenrechts“, betonte Kuhle.

„In sehr guten Gesprächen mit beiden Koalitionspartnern“

Das klingt, als sei die Reform geplatzt – und ganz anders als das, was Faeser kürzlich sagte. „Ich bin in sehr guten Gesprächen mit beiden Koalitionspartnern dazu“, antwortete sie, als sie nach dem Stand des Waffenrechts gefragt wurde. Nach Informationen dieser Redaktion hängt das Vorhaben aber weiterhin fest – derzeit offenbar im Bundesfinanzministerium.

Die Grünen haben das Vorhaben noch nicht aufgegeben. Der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages Marcel Emmerich sagte dieser Zeitung: „Zum Kampf gegen Rechtsextremisten gehört dazu, ihnen die Waffen wegzunehmen. Das muss auch die FDP einsehen.“ Er verwies auf die Berichte des Recherche-Netzwerks „Correctiv“ über ein Treffen rechtsradikaler Kreise in Potsdam. „Was über das Treffen in Potsdam bekannt geworden ist, zeigt, wie dringend diese Reform ist. Es ist gut, dass die Bundesinnenministerin das Thema jetzt noch mal angestoßen hat.“

„Dringend Veränderungsbedarf“

Auch die Gewerkschaft der Polizei mahnt eine Reform an. „Als Gewerkschaft der Polizei (GdP) können wir nicht im Geringsten nachvollziehen, warum die Bundesregierung und der Bundestag das Waffenrecht nur evaluieren wollen, obwohl es dringend Veränderungsbedarf für das aktuelle Waffenrecht gibt“, sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dieser Redaktion. „An jedem Tag, der bis dahin verstreicht, vergeben die Bundesregierung und der Bundestag die Möglichkeit, gewaltbereite und zu allem entschlossene Menschen mit Extremismus- oder Reichsbürgerhintergrund zu entwaffnen.“ Wichtig sei es, die Regelungen über die Kontrolle von legalen Waffenbesitzern bundesweit zu vereinheitlichen und die Kontrollen engmaschiger zu gestalten.